Lkw-Überholmanöver: Rollerfahrer stürzt – Wer haftet?
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in seinem Urteil vom 16.03.2015 die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz akzeptiert und die Klage der Kläger abgewiesen. Im Zentrum steht der Sturz eines Rollerfahrers während eines Überholvorgangs durch einen Lkw. Das Gericht konnte keinen ausreichenden Beweis für eine direkte Verursachung des Unfalls durch den Lkw feststellen, wodurch die Forderung nach Schmerzensgeld abgelehnt wurde.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 892/13 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Abweisung der Klage: Das OLG Koblenz hat das Urteil des Landgerichts geändert und die Klage abgewiesen.
Schmerzensgeldanspruch: Der ursprüngliche Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 150.000,00 € wurde nicht bestätigt.
Unzureichende Beweislage: Es gab keine ausreichenden Beweise für eine Berührung oder zu geringen Sicherheitsabstand zwischen Lkw und Roller.
Aussagen der Zeugen: Die Zeugenaussagen lieferten keine überzeugenden Beweise für eine Kollision oder gefährliche Fahrweise des Lkw-Fahrers.
Sachverständigengutachten: Es wurden keine Spuren gefunden, die auf eine direkte Kollision hindeuten.
Kein direkter Ursachenzusammenhang: Das Gericht sah keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Betrieb des Lkw und dem Unfall.
Haftung der Beklagten: Die Haftung der Beklagten aus § 7 StVG wurde nicht als begründet angesehen.
Kosten des Rechtsstreits: Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Sie haben einen Rollerunfall erlitten und fragen sich, ob die Haftung beim Überholvorgang durch einen Lkw geklärt werden kann? Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihre rechtlichen Angelegenheiten zu prüfen und eine individuelle Lösung zu finden. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin für eine erste Einschätzung Ihres Falls. Wir sind für Sie da, um Ihre Interessen zu wahren und Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten. →