Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Rollerfahrersturz bei Überholvorgang durch Lkw – Haftung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Lkw-Überholmanöver: Rollerfahrer stürzt – Wer haftet?
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in seinem Urteil vom 16.03.2015 die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz akzeptiert und die Klage der Kläger abgewiesen. Im Zentrum steht der Sturz eines Rollerfahrers während eines Überholvorgangs durch einen Lkw. Das Gericht konnte keinen ausreichenden Beweis für eine direkte Verursachung des Unfalls durch den Lkw feststellen, wodurch die Forderung nach Schmerzensgeld abgelehnt wurde.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 892/13   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Abweisung der Klage: Das OLG Koblenz hat das Urteil des Landgerichts geändert und die Klage abgewiesen.
Schmerzensgeldanspruch: Der ursprüngliche Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 150.000,00 € wurde nicht bestätigt.
Unzureichende Beweislage: Es gab keine ausreichenden Beweise für eine Berührung oder zu geringen Sicherheitsabstand zwischen Lkw und Roller.
Aussagen der Zeugen: Die Zeugenaussagen lieferten keine überzeugenden Beweise für eine Kollision oder gefährliche Fahrweise des Lkw-Fahrers.
Sachverständigengutachten: Es wurden keine Spuren gefunden, die auf eine direkte Kollision hindeuten.
Kein direkter Ursachenzusammenhang: Das Gericht sah keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Betrieb des Lkw und dem Unfall.
Haftung der Beklagten: Die Haftung der Beklagten aus § 7 StVG wurde nicht als begründet angesehen.
Kosten des Rechtsstreits: Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Sie haben einen Rollerunfall erlitten und fragen sich, ob die Haftung beim Überholvorgang durch einen Lkw geklärt werden kann? Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihre rechtlichen Angelegenheiten zu prüfen und eine individuelle Lösung zu finden. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin für eine erste Einschätzung Ihres Falls. Wir sind für Sie da, um Ihre Interessen zu wahren und Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten. →


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv