Straßenverkehrsgefährdung: Risiken und Folgen für Fahrerlaubnis
Das Landgericht Aachen hat entschieden, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis des Beschuldigten aufzuheben. Grund dafür ist, dass keine ausreichenden Beweise für eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegen. Der Beschuldigte hatte möglicherweise eine rote Ampel überfahren und ein riskantes Überholmanöver durchgeführt, jedoch konnte eine konkrete Gefährdung in beiden Fällen nicht eindeutig festgestellt werden.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 95 Qs – 702 Js 7/15 – 4/15 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Aufhebung der vorläufigen Fahrerlaubnisentziehung: Das LG Aachen hebt den Beschluss des Amtsgerichts aufgrund mangelnder Beweise auf.
Kein dringender Verdacht: Es besteht kein ausreichender Verdacht, dass dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis wegen einer Straftat nach § 315c StGB entzogen wird.
Unklarheit beim Überfahren einer roten Ampel: Es steht nicht fest, dass der Beschuldigte eine rote Ampel überfahren hat.
Fehlende konkrete Gefährdung: Trotz des Überfahrens einer möglicherweise roten Ampel und eines riskanten Überholmanövers konnte keine konkrete Gefährdung nachgewiesen werden.
Zeugenaussagen nicht ausreichend: Die Aussagen des Zeugen K reichen nicht aus, um eine konkrete Gefährdung zu belegen.
Fehlverhalten bei Überholvorgang: Es gab Unklarheiten bezüglich des fehlerhaften Überholmanövers des Beschuldigten.
Keine Katalogtat nach §§ 69 Abs. 2 StGB: Die möglichen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten rechtfertigen keinen vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis.
Fahrverbot nicht ausreichend für Fahrerlaubnisentzug: Ein mögliches Fahrverbot nach § 44 StGB begründet ebenfalls keinen vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis.
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