Lkw-Unfall: 17 Jahre alte Zapfsäule an Tankstelle beschädigt
Das Landgericht Hamburg wies die Klage einer Tankstellenbetreiberin ab, die Schadensersatz für eine durch einen LKW beschädigte, 17 Jahre alte Zapfsäule forderte. Das Gericht entschied, dass die bereits von der Versicherung des Unfallverursachers geleisteten Zahlungen den Schaden hinreichend kompensierten. Zudem wurden der Klägerin gewährte Rabatte bei der Schadensberechnung berücksichtigt, was die Höhe des zu erstattenden Schadens reduzierte.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Klage abgewiesen: Die Forderung nach zusätzlichem Schadensersatz wurde nicht anerkannt.
Bereits geleistete Zahlungen: Die Versicherung hatte bereits 4.146,98 Euro reguliert, was als ausreichend angesehen wurde.
Bewertung der Zapfsäule: Der Zeitwert der 17 Jahre alten Zapfsäule wurde auf 1.115,00 Euro festgelegt.
Berechnungsmethode: Das Gericht bevorzugte die arithmetisch-degressive Abwertungsmethode für die Bewertung.
Nebenkosten: Kosten für Demontage und Inbetriebnahme der neuen Zapfsäule wurden berücksichtigt, aber um 50% reduziert, da die Klägerin diese Kosten ohnehin bald hätte tragen müssen.
Anrechnung von Rabatten: Der Klägerin gewährte Rabatte wurden schadensmindernd angerechnet.
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Verkehrsunfälle mit Lkw: Die Herausforderung bei beschädigten Zapfsäulen