Bislang wurde lediglich für die Nutzung von einem Handy/Smartphone am Steuer ein Bußgeld verhängt. Ab dem 19.10.2017 gilt: Inbegriffen sind nun neben dem Handy auch alle technischen Geräte, also auch Tablets, Laptops und ähnliches, welche Sie beim Fahren mit der Hand bedienen. Freisprechanlagen sind jedoch weiterhin erlaubt, sofern diese per Sprachsteuerung bedient werden. Von den neuen Regeln sind im übrigen auch Radfahrer betroffen.Eine ebenfalls immer wieder strittige Frage nach der Nutzung von Handys am Steuer wenn der Motor durch eine Start-Stopp-Automatik nicht lief, als die betreffende Person das Gerät genutzt hat. Auch hier herrscht seit dem 19.10.2017 nun Klarheit: Der Motor muss demnach vollständig abgeschaltet sein, bevor Sie als Fahrer ein technisches Gerät per Hand am Steuer bedienen darf.[ninja_tables id=“9512″]
P = Punkte im Verkehrszentralregister | M = Monate Fahrverbot
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Bußgeldkatalog: Handyverstoß am Steuer