Polizeieinsatzfahrzeug bei Überholvorgang schwer beschädigt
Das Urteil des LG Hamburg befasst sich mit einem Verkehrsunfall, bei dem ein Einsatzfahrzeug der Polizei beim Überholen einer Fahrzeugkolonne mit einem anderen Fahrzeug kollidierte. Im Kern geht es um die Haftungsverteilung zwischen dem Fahrer des zivilen Fahrzeugs und dem Polizeieinsatzfahrzeug. Das Gericht entschied, dass der Fahrer des zivilen Fahrzeugs teilweise für den Unfall verantwortlich ist, da er gegen Verkehrsregeln verstoßen hat.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Unfallbeteiligte: Ein Polizeieinsatzfahrzeug und ein privates Fahrzeug (Audi A4 Avant).
Unfallort: B. Straße in einer Stadt, nahe einer Kreuzung mit einer schraffierten Sperrfläche.
Unfallursache: Der Kläger wechselte unerwartet auf die Sperrfläche, während das Polizeifahrzeug diese zur Überholung nutzte.
Verstoß gegen StVO: Der Kläger verstieß gegen § 38 Abs. 1 S. 2 StVO, indem er dem Einsatzfahrzeug keine „freie Bahn“ verschaffte.
Haftungsverteilung: Das Gericht entschied eine teilweise Haftung des Klägers aufgrund seines Fehlverhaltens.
Schadenshöhe: Streit um die Höhe des Schadens am Funkstreifenwagen und am Fahrzeug des Klägers.
Aufrechnung: Die Beklagte rechnete einen Teil der Forderungen mit eigenen Schadensersatzforderungen auf.
Endurteil: Der Kläger erhält nur einen Teil des geforderten Schadensersatzes.
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Verkehrsrecht: Haftungsfragen bei Polizeieinsätzen
(Symbolfoto: geogif /Shutterstock.com)
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