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Spurwechslerhaftung bei Kollision mit dem geradeausfahrenden Pkw

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Kollisionen beim Spurwechsel: Wer trägt die Schuld? Ein Gerichtsurteil klärt auf!
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die Klägerin, die während des Spurwechsels mit einem Lkw kollidierte, die volle Verantwortung für den Unfall trägt. Der Spurwechsel war noch nicht abgeschlossen, und es gab keinen Verstoß seitens des Lkw-Fahrers. Folglich wurde die Klage der Klägerin abgewiesen, und sie muss die Prozesskosten tragen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 337 O 50/22   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Vollständige Ablehnung der Klage: Klägerin trägt die volle Verantwortung für den Unfall.
Spurwechsel nicht abgeschlossen: Zum Zeitpunkt der Kollision befand sich das Fahrzeug der Klägerin teilweise auf zwei Fahrstreifen.
Kein Verstoß des Lkw-Fahrers: Das Gericht konnte keinen Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften durch den Lkw-Fahrer feststellen.
Beweislast: Die Klägerin konnte ihre Version des Unfallhergangs nicht ausreichend belegen.
Anscheinsbeweis: Spricht gegen die Klägerin und ihre Sorgfaltspflicht beim Spurwechsel.
Keine Anwendung des Reißverschlussverfahrens: In diesem Fall nicht relevant, da die Rechtsabbiegerspur fortgeführt wurde.
Keine erhöhte Betriebsgefahr beim Lkw: Kein Einfluss auf den Unfall nachweisbar.
Kostenentscheidung: Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits und hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Nebenforderungen.

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Spurwechsel im Straßenverkehr: Rechtliche Konsequenzen bei Unfällen
Im Straßenverkehr ist der Spurwechsel eine alltägliche, aber auch riskante Manöver. Besonders im Kontext von Verkehrsunfällen gewinnt das Thema der Spurwechslerhaftung eine entscheidende Bedeutung. In der rechtlichen Bewertung von Kollisionen beim Spurwechsel spielen verschiedene Aspekte eine Rolle, die von der genauen Positionierung der Fahrzeuge bis hin zur Frage der Haftungsverteilung reichen.

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