Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

WEG-Hausordnung – absolutes (Fell-)Tierhaltungsverbots zulässig?

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

WEG-Hausordnung: Streitpunkt Tierhaltungsverbot vor Gericht
Das Landgericht Karlsruhe hat die Berufung der Kläger gegen ein früheres Urteil abgewiesen, das die Änderung der Hausordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft zugunsten einer gelockerten Tierhaltungsregelung bestätigt. Die Kläger, die ein absolutes Tierhaltungsverbot in der Hausordnung beibehalten wollten, unterlagen somit im Berufungsverfahren. Die Gerichte entschieden, dass die neue Regelung, welche die Haltung von Haustieren unter bestimmten Einschränkungen erlaubt, ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht und keine unzumutbaren Nachteile für die Kläger darstellt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 S 126/22   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Berufung abgewiesen: Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Überlingen wurde zurückgewiesen.
Änderung der Hausordnung: Die Wohnungseigentümergemeinschaft darf die Hausordnung ändern, um die Tierhaltung unter bestimmten Bedingungen zu erlauben.
Kein absolutes Tierhaltungsverbot: Ein generelles Verbot der Tierhaltung in der Hausordnung ist nicht aufrechtzuerhalten.
Einschränkungen der Tierhaltung: Haustiere dürfen in den Außenanlagen, im Haus und in der Tiefgarage nicht frei herumlaufen und müssen von bestimmten Bereichen ferngehalten werden.
Gesundheitliche Bedenken der Kläger: Die gesundheitlichen Bedenken der Klägerin bezüglich einer Allergie gegen Felltier-Allergene wurden berücksichtigt, führen aber nicht zur Aufrechterhaltung des absoluten Verbots.
Rechtliche Rahmenbedingungen: Die Beschlussfassung erfolgte im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und ordnungsgemäßer Verwaltung.
Individuelle Ansprüche: Die Kläger können weiterhin individuelle Ansprüche gegen die Tierhaltung anderer Eigentümer geltend machen.
Kein Bestandsschutz für alte Regelung: Die frühere, strengere Regelung der Hausordnung genießt keinen Bestandsschutz und kann daher geändert werden.

[toc]
Tierhaltung in Wohnungseigentümergemeinschaften: Regelungen und Grenzen


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv