Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Führung des Beweises über unfallbedingte Fahrzeugschäden

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Schadensregulierung nach Verkehrsunfall: Beweisführung im Fokus
Das Gericht wies die Klage auf Schadensersatz infolge eines Verkehrsunfalls ab, da der Kläger nicht nachweisen konnte, dass die geltend gemachten Fahrzeugschäden durch das behauptete Unfallereignis verursacht wurden. Der Sachverständige fand Widersprüche in den Angaben zu den Unfallumständen und den tatsächlichen Schäden am Fahrzeug des Klägers.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 O 10/21  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Abweisung der Klage: Der Kläger konnte den Beweis für die Unfallursache seiner Fahrzeugschäden nicht erbringen.
Widersprüche im Sachverhalt: Die Darstellungen des Klägers stimmten nicht mit den festgestellten Schäden und den Unfallumständen überein.
Beweislast: Der Kläger trug die Beweislast für die haftungsausfüllende Kausalität zwischen Unfall und Schäden.
Gutachten des Sachverständigen: Der Sachverständige fand keine Übereinstimmung zwischen den Behauptungen des Klägers und den tatsächlichen Fahrzeugschäden.
Unstimmigkeiten in Geschwindigkeitsangaben: Die angegebenen Geschwindigkeiten passten nicht zu den Schäden an den Fahrzeugen.
Mögliche Manipulation: Es gab Hinweise auf ein manipuliertes Unfallereignis, was aber für das Urteil nicht entscheidend war.
Keine haftungsausfüllende Kausalität: Es fehlte der Nachweis, dass die Schäden durch das behauptete Unfallereignis entstanden sind.
Rechtsfolgen: Der Kläger musste die Kosten des Rechtsstreits tragen, und das Urteil war vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung.

[toc]
Verkehrsunfälle und Schadensersatzforderungen: Eine rechtliche Betrachtung
(Symbolfoto: Indypendenz /Shutterstock.com)

Verkehrsunfälle sind alltägliche Ereignisse, die häufig zu kompliziert[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv