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Unterhalt anpassen bei Einkommensminderung

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Wird eine Person nach einer Scheidung unterhaltspflichtig, so erfolgt die Berechnung stets als Momentaufnahme. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass in der gängigen Praxis die Düsseldorfer Tabelle bei der Unterhaltsberechnung zur Anwendung kommt. Diese Tabelle basiert auf den Einkommensverhältnissen der unterhaltspflichtigen Person zu dem aktuellen Zeitpunkt. Verändern sich jedoch die Einkommensverhältnisse, so kann dies auch zu Unterhaltsveränderungen führen. Dies muss dann auf jeden Fall geprüft werden. Betroffen sind hiervon nicht nur der Ehegatten-, sondern vielmehr auch der Kindesunterhalt. Lesen Sie weiter, um alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik zu erfahren.


✔ Das Wichtigste in Kürze

Bei der Anpassung von Unterhalt bei Einkommensminderung ist die Berechnung stets als Momentaufnahme zu verstehen, wobei die Düsseldorfer Tabelle als Grundlage dient. Sowohl Kindes- als auch Ehegattenunterhalt können betroffen sein und müssen bei Einkommensveränderungen neu geprüft werden.

Unterhaltsberechnung als Momentaufnahme: Die Unterhaltsberechnung erfolgt basierend auf den aktuellen Einkommensverhältnissen der unterhaltspflichtigen Person.
Verwendung der Düsseldorfer Tabelle: Diese Tabelle ist maßgeblich für die Berechnung und wird aufgrund aktueller Einkommensverhältnisse angewendet.
Einkommensveränderungen und ihre Auswirkungen: Sowohl Einkommenssteigerungen als auch -minderungen können Unterhaltsänderungen nach sich ziehen.
Kindesunterhalt versus Ehegattenunterhalt: Für beide Unterhaltsarten gelten unterschiedliche Regelungen bei Einkommensveränderungen.
Berücksichtigung des Steuervorteils bei Wiederverheiratung: Ein Steuervorteil wird nur anteilig auf das Einkommen des Unterhaltspflichtigen angerechnet.
Unterscheidung zwischen freiwilligen und unfreiwilligen Einkommensminderungen: Gesetzliche Regelungen unterscheiden in der Behandlung dieser beiden Arten von Einkommensminderungen.
Rolle der ehelichen Lebensverhältnisse: Sie sind entscheidend für die Berechnung des Ehegattenunterhalts.
Spezielle Fälle von Einkommensveränderungen: Besondere Situationen, wie unvorhersehbare Einkommenssteigerungen, werden gesondert betrachtet.

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