Radfahrer verletzt sich bei Baucontainer-Unfall
Das Oberlandesgericht Brandenburg wies die Berufung des Klägers ab, der nach einem Unfall mit einem auf dem Gehweg teilweise abgestellten Baucontainer Schadensersatz und Schmerzensgeld forderte. Das Gericht entschied, dass der Kläger aufgrund des Befahrens des Gehwegs mit seinem Fahrrad und der Missachtung des Sichtfahrgebots ein Mitverschulden von zwei Dritteln trage. Der Kläger erhielt nur einen Teil der geforderten Summen, während Ansprüche für Kleidungsschäden und den Verlust seiner Uhr abgelehnt wurden.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Berufung abgewiesen: Das OLG Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung des Klägers zurück.
Mitverschulden des Klägers: Das Gericht sah ein erhebliches Mitverschulden des Klägers, da er den Gehweg entgegen der Verkehrsordnung benutzte und das Sichtfahrgebot missachtete.
Teilweiser Schadensersatz: Dem Kläger wurde nur ein Teil des geforderten Schadensersatzes zugesprochen, basierend auf seinem Mitverschulden.
Schadensersatz für Fahrrad: Der Kläger erhielt Schadensersatz für die Reparatur seines Fahrrads, jedoch nur zu einem Drittel der geforderten Summe.
Kein Schmerzensgeld in voller Höhe: Das Gericht lehnte es ab, das volle Schmerzensgeld zu gewähren, und berücksichtigte dabei das Mitverschulden des Klägers.
Ablehnung von Kleidungs- und Uhrenschäden: Ansprüche für beschädigte Kleidung und den Verlust der Uhr wurden mangels Glaubhaftigkeit und Beweisen abgewiesen.
Keine Revision zugelassen: Das Gericht ließ keine Revision zu, womit das Urteil endgültig ist.
Streitwertfestsetzung: Der Streitwert für die Berufungsinstanz wurde auf bis zu 25.000 Euro festgesetzt.
Konflikte auf dem Gehweg: Rechtliche Auseinandersetzungen bei Verkehrsunfällen