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Geschwindigkeitsmessung – Privat durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ist nicht verwertbar

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AG Hanau, Az.: 50 OWi 2255 Js 15960/18, Urteil vom 29.04.2019

In der Bußgeldsache wegen Ordnungswidrigkeit hat das Amtsgericht Hanau — Richterin in Bußgeldsachen — in der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2019, an der teilgenommen haben: – gemäß §§ 46 Abs. 1 OWiG, 226 Abs. 2 StPO wurde von der Hinzuziehung eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgesehen — für Recht erkannt:

Der Betroffene wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen fallen der Staatskasse zur Last.
Gründe:
Symbolfoto: Von Brastock /Shutterstock.com

Dem Betroffenen wurde in dem Bußgeldbescheid des Regierungspräsidiums Kassel vom 04.07.2018, gegen welchen er form- und fristgerecht Einspruch eingelegt hat, zur Last gelegt, sich des Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften gern. der §§ 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2, 49 StVO, § 24 StVG, Ziff. 11.3.5 BKat schuldig gemacht zu haben.

Er soll am 05.03.2018 um 8:42 Uhr in Nidderau die Bahnhofsstraße gegenüber der Nummer 108 in Richtung Ostheimer Straße als Führer des PKW pp. befahren und dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h um 28 km/h überschritten haben. Die festgestellte Geschwindigkeit habe nach Abzug von 3 km/h Toleranz noch 38 km/h betragen.

Der Betroffene ist von diesem Vorwurf aus tatsächlichen Gründen freizusprechen. Mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit war ihm die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht nachzuweisen.

Das Beweismittel für die vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung im vorliegenden Verfahren ist die die digitalisierte Falldatei der Messung. Diese wird durch Umwandlung in ein Messbild, welches mit den der Messung zugehörigen Daten (insbesondere Datum, Uhrzeit, gemessene Geschwindigkeit) in lesbarer Form versehen ist, als Beweismittel gerichtsverwertbar.

Der Einführung des Messbildes und der darauf enthaltenen Daten (BI. 5 d. A.) als Beweismittel stand aber ein Beweisverwertungsverbot entgegen.

Das Gericht war nach der zuvor durchgeführten Beweisaufnahme nicht überzeugt, dass sich die Daten über den gesamten Zeitraum der Messung und Auswertung in der Kontrolle der Gemeinde als […]


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