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Bußgeldkatalog 2017 – Was hat sich seit Oktober geändert?

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Zum Oktober 2017 traten neue Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft.
Änderungen im Bußgeldkatalog sorgen bei Autofahrern regelmäßig zu Schnappatmung. Mitte Oktober 2017 traten erneut Änderungen der Straßenverkehrsordung in Kraft. Doch auf welche Änderungen müssen Autofahrer sich einstellen und wo kann es für Verkehrsteilnehmer richtig teuer werden?

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Höhere Bußgelder bei Nichtbildung einer Rettungsgasse
ab Oktober 2017 wurden einigen Bußgelder deutlich erhöht – Symbolfoto: dzain / Bigstock (orig.)

In den vergangenen Monaten wurden in den Medien immer wieder erschreckende Szenen von Autofahrern gezeigt, die bei einem schweren Unfall auf der Autobahn den Einsatz von Rettungskräften dadurch behinderten, dass sie keine Rettungsgasse bildeten oder sich sogar entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung durch den Stau bewegten. Diesem rücksichtlosen Verhalten hat der Gesetzgeber nun Rechnung getragen. Die Höhe der Bußgelder wurden daher von bislang 20 Euro auf mindestens 200 Euro angehoben. Die Bußgelder können sich dabei bis zu einer Höhe von 320 Euro erstrecken. Außerdem können Verkehrsteilnehmer, die keine Rettungsgasse bilden und Rettungsfahrzeuge behindern oder sogar gefährden, mit 2 Punkten in Flensburg bestraft werden. Auch einmonatige Fahrverbote können den Verkehrssündern in diesem Zusammenhang drohen.
Bußgelder für die Nutzung von Smartphone und Tablet am Steuer steigen
Die Nutzung von Smartphones oder Tablets während der Fahrt wird ab Oktober ebenfalls teurer. Waren bislang 60 Euro fällig, wenn während der Fahrt telefoniert wurde, so kann das Bußgeld jetzt 100 Euro betragen. Schwerere Verstöße, bei denen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder sogar eine Sachbeschädigung verursacht wurde, können sogar mit Geldbußen von 150 bis 200 Euro geahndet werden. Je nach Schwere des Vergehens drohen ebenfalls 1 oder 2 Punkte, sowie ein Monat Fahrverbot.

Doch nicht nur die Nutzung des Handys am Steuer, sondern auch das Aufnehmen anderer elektronischer Geräte wie Tablets oder E-Book Reader[…]


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