HWS-Distorsion und Knieprellung: Weitere 500 Euro Schmerzensgeld für Unfallopfer
Das Amtsgericht Salzgitter hat entschieden, dass die Klägerin nach einem Verkehrsunfall zusätzlich zum bereits erhaltenen Schmerzensgeld von 2.000 Euro weitere 500 Euro erhält. Dies basiert auf den unfallbedingten Verletzungen der Klägerin – einer HWS-Distorsion und einer Knieprellung. Das Gericht erachtet diese Summe als angemessen für die erlittenen Schmerzen und Beeinträchtigungen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Entscheidung für zusätzliches Schmerzensgeld: Die Klägerin erhält 500 Euro zusätzlich zum bereits gezahlten Betrag von 2.000 Euro.
Grund der Klage: Geltendmachung weiterer Schmerzensgeldansprüche aufgrund von HWS-Distorsion und Knieprellung nach einem Verkehrsunfall.
Arbeitsunfähigkeit und Behandlungen: Die Klägerin war arbeitsunfähig und benötigte umfangreiche physiotherapeutische Behandlungen.
Schmerzen und Beeinträchtigungen: Anhaltende Schmerzen, Schwindelgefühle und Schlafstörungen nach dem Unfall.
Auswertung der Beweismittel: Berücksichtigung des Schmerztagebuchs und ärztlicher Berichte.
Ablehnung höherer Forderung: Das Gericht hält das geforderte Schmerzensgeld von 4.000 Euro für nicht angemessen.
Zinsforderung: Zusätzlich zur Schmerzensgeldsumme wird eine Zinsforderung gemäß § 291 BGB gewährt.
Kosten des Rechtsstreits: Die Kostenverteilung des Rechtsstreits wird zwischen Klägerin und Beklagter aufgeteilt.
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Schmerzensgeldforderungen nach Verkehrsunfällen: Ein rechtlicher Überblick
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