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Verkehrsunfall eines aus einer Kolonne Ausscherenden mit einem überholenden Fahrzeug

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Haftungsverteilung nach Ausscheren aus Kolonne
Das Urteil des Landgerichts München im Fall 10 U 4448/16 befasst sich mit der Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrzeug aus einer Kolonne ausscherte und mit einem überholenden Fahrzeug kollidierte. Es legt fest, dass nicht immer eine klare 100%-ige Haftung einer Partei vorliegt und betont die Bedeutung der individuellen Umstände jedes Unfalls.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 10 U 4448/16  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Liste der zentralen Punkte aus dem Urteil:

Haftungsverteilung: Das Gericht entschied auf eine Haftungsverteilung von 80:20 zu Lasten der Beklagten.
Verschulden der Beklagten: Der Beklagten zu 1) wurde ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) nachgewiesen, da sie beim Überholen die Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs nicht ausschloss.
Kein Verschulden des Klägers: Dem Kläger wurde kein Verschulden zugeschrieben, trotz der Annahme des Erstgerichts eines möglichen Verstoßes gegen das Überholverbot bei unklarer Verkehrslage.
Relevanz der Verkehrssituation: Das Gericht betonte, dass das Überholen einer Kolonne nicht automatisch ein Verstoß bei unklarer Verkehrslage darstellt.
Bedeutung der Betriebsgefahr: Die allgemeine Betriebsgefahr des klägerischen Pkws wurde mit 20 % bewertet und trat nicht zurück.
Bemessung des Schadensersatzes: Es wurde ein Gesamtschaden von 7.901,20 Euro festgestellt, von dem 80 % von der Beklagten zu tragen sind.
Berechnung der Anwaltskosten: Die vorgerichtlichen Anwaltskosten wurden detailliert berechnet.
Betonung der Einzelfallbeurteilung: Das Urteil unterstreicht die Wichtigkeit einer individuellen Beurteilung jedes Verkehrsunfalls.

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Im Zentrum dieses Verkehrsunfallfalles steht die juristische Auseinandersetzung um die Haftungsverteilung und die damit verbundene Anspruchshöhe. Solche Fälle werfen regelmäßig Fragen auf, die sich um die korrekte Anwendung und Auslegung von Verkehrsunfallregelungen drehen. Hierbei ist insbesondere das Verhalten der beteiligten Fahrzeugführer und deren Verantwortung bei eine[…]


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