Alkoholabhängigkeit: Fahrerlaubnisentzug auch ohne Verkehrsverstoß
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt die Entziehung der Fahrerlaubnis eines Klägers aufgrund von Alkoholabhängigkeit, wobei das Gericht ärztliche Gutachten und Zeugenaussagen als maßgeblich für die Beurteilung der Fahreignung erachtet.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Liste der zentralen Punkte aus dem Urteil:
Ablehnung der Berufungszulassung: Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt, und er trägt die Kosten des Verfahrens.
Bestätigung der Fahrerlaubnisentziehung: Die Entziehung der Fahrerlaubnis des Klägers wegen Alkoholabhängigkeit wurde bestätigt.
Bedeutung ärztlicher Gutachten: Das Urteil stützt sich maßgeblich auf das Gutachten der TÜV Süd Live Service GmbH und weitere medizinische Berichte.
Alkoholabhängigkeit als Ausschlusskriterium: Alkoholabhängigkeit führt gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung zum Ausschluss der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Anwendung der ICD-10 Kriterien: Obwohl das Gutachten nicht strikt nach den ICD-10 Kriterien erstellt wurde, erachtet das Gericht es dennoch als gültig.
Beurteilung der Alkoholabhängigkeit: Das Gericht betrachtet die gesamte Lebenssituation und das Trinkverhalten des Klägers für die Beurteilung seiner Alkoholabhängigkeit.
Glaubwürdigkeit des Klägers: Die Aussagen des Klägers, insbesondere hinsichtlich seiner Abstinenz, wurden als nicht glaubhaft eingestuft.
Notwendigkeit einer Entwöhnungsbehandlung: Für eine Wiedererlangung der Fahreignung ist normalerweise eine Entwöhnungsbehandlung und der Nachweis einer einjährigen Alkoholabstinenz erforderlich
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Die Entziehung der Fahrerlaubnis bei festgestellter Alkoholabhängigkeit bildet ein zentrales Thema im Verkehrsrecht. In der Praxis stellt sich oft die Frage, unter welchen Umständen eine solche Maßna[…]