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Schmerzensgeld bei Körperverletzung – Was steht dem Opfer zu?

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Was muss man bei einem Schmerzensgeld wegen Körperverletzung beachten?
Kommt es zu einer Körperverletzung, so ist dieses Ereignis für die betroffene Person – auch als Opfer bezeichnet – zumeist zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Nicht selten erfolgt durch dieses Ereignis auch eine nachhaltige Schädigung in Verbindung mit einem Trauma. Sofern sich dies beweisen lässt, kann durch dieses Ereignis, welches die körperliche Unversehrtheit des Opfers entweder psychisch oder physisch beschädigt, ein Anspruch für das Opfer auf Schmerzensgeld entstehen. Damit ein derartiger Anspruch jedoch auch von dem Opfer wahrgenommen werden kann, ist es zwingend erforderlich, dass gewisse Rahmenumstände eingehalten und Bedingungen erfüllt werden.

Eine Körperverletzung gilt als psychische oder auch physische Misshandlung, welche von einem Täter gegen ein Opfer verübt wird. Sollte durch diese Misshandlung eine gesundheitliche Einschränkung des Opfers entstehen, so hat das Opfer auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Es gibt jedoch eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Innerhalb dieser drei Jahre muss ein Nachweis erbracht werden, dass die Körperverletzung als Ursache für die Schädigung anzusehen ist. Kann dieser Nachweis im Zuge eines Gerichtsverfahrens erbracht werden, so muss der Täter auch die Gerichts- sowie Rechtsanwaltskosten des Opfers bezahlen.

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Was genau ist eine Körperverletzung eigentlich?
Die Höhe für ein angemessenes Schmerzensgeld nach einer Körperverletzung ist von vielen Faktoren abhängig und kann daher nicht allgemeingültig pauschalisiert werden. (Symbolfoto: Von asiandelight/Shutterstock.com)

Im Zusammenhang mit der Körperverletzung gibt es im Volksmund eine sehr weit verbreitete Meinung, die jedoch nicht immer zwingend der Wahrheit entspricht. Damit eine Körperverletzung rechtlich betrachtet auch als Körperverletzung angesehen wird, muss es sie das Kriterium des erheblichen Eingriffs […]


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