Arbeitnehmerin erfüllt Verpflichtungen als Projektleiterin nicht: Urteil mit Konsequenzen
Im Zentrum dieses Arbeitsrechtsfalls steht eine außerordentlich gekündigte Mitarbeiterin, die als Projektleiterin tätig war und in ihrer verantwortungsvollen Rolle nicht den Erwartungen des Arbeitgebers entsprach. Der Konflikt betraf vor allem den ordnungsgemäßen Umgang mit finanziellen Vollmachten und Zeichnungsbefugnissen, hier vor allem die sachgerechte Freigabe von Rechnungen im Rahmen eines Großprojekts.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Es handelt sich um einen Rechtsstreit bezüglich einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung durch den beklagten Arbeitgeber.
Es gibt Diskussionen um unautorisierte Rechnungsfreigabe und die Beauftragung eines Unternehmens für Beratungsleistungen.
Der Kläger behauptet, bis zu einem bestimmten Betrag zeichnungsbefugt gewesen zu sein und streitet die Gültigkeit der aktuellen Dienstanweisung ab.
Die Abgrenzung zwischen internen Prozessen und externen Beratern bei der beklagten Firma ist unscharf, was möglicherweise zu Missverständnissen führt.
Die Klägerin missachtet die Bedeutung einer ordentlichen Vertragsdokumentation und gab geschützte Daten an Dritte frei.
Die Klägerin hat in ihren Pflichten versagt und dies war geeignet, für die Beklagte einen besonders schweren Schaden zu verursachen.
Die fristlose Kündigung vom 17.10.2022 hat das Arbeitsverhältnis der Parteien am 18.10.2022 aufgelöst.
Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin
Fehlverhalten im Projektmanagement: Kündigung einer Projektleiterin nach ordnungswidriger Rechnungsfreigabe (Symbolfoto: Prostock-studio /Shutterstock.com)
Das Arbeitsgericht Berlin (Az.: 21 Ca 10927/22) wies die Klage der Arbeitnehmerin ab. Die Klägerin war in einem befristeten Arbeitsverhältnis anges[…]