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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisneuerteilung der Klassen C und CE – 15 Jahre ohne Fahrpraxis

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Fahrerlaubnisprüfung für Lkw- und Busfahrer auch nach 15 Jahren ohne Fahrpraxis
Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, insbesondere der Klassen C und CE, wirft wichtige rechtliche Fragen auf, die eng mit der Fahreignung und der Fahrpraxis verbunden sind. Im Zentrum steht die Frage, inwieweit das Fehlen von Fahrpraxis die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beeinflussen kann. Dies betrifft insbesondere die Interpretation und Anwendung des § 24 Abs. 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Die Entscheidungen von Behörden wie dem Landratsamt und die darauf folgenden gerichtlichen Überprüfungen durch das Verwaltungsgericht beleuchten die komplexen Abwägungen zwischen individuellen Rechten der Fahrerlaubnisinhaber und der öffentlichen Sicherheit im Straßenverkehr. Die Beurteilung der Fahreignung, die durch theoretische und praktische Prüfungen nachgewiesen wird, spielt eine zentrale Rolle in der Diskussion um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Diese Thematik ist nicht nur für Rechtsmittelführer und juristische Fachkreise von Bedeutung, sondern berührt auch grundlegende Aspekte der Verkehrssicherheit und des Straßenverkehrsgesetzes.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 ZB 23.498  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Urteil des VGH München (Az.: 11 ZB 23.498 vom 13.04.2023) bestätigt, dass bei einer langjährigen fehlenden Fahrpraxis (hier 15 Jahre) für die Klassen C und CE die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis eine erneute theoretische und praktische Prüfung erfordert.

Zentrale Punkte des Urteils:

Antrag auf Berufung abgelehnt: Der Antragsteller konnte nach 15 Jahren ohne Fahrpraxis keinen ausreichenden Nachweis für die erforderliche Befähigung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C und CE erbringen.
Bedeutung der Fahrpraxis: Langjährige fehlende Fahrpraxis (hier 29,5 Jahre) führt zum Verlust der Befähigung, schwere Fahrzeuge zu führen.
Rechtliche Grundlagen: Gemäß §§ 7 bis 19 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) muss die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen werden.
Entscheidungskriterien: Die Entscheidung basiert auf der Abwägung der individuellen Umstände, insbesondere der Dauer der fehlenden Fahrpraxis.
Technische Neuerungen und Anforderunge[…]


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