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Darf Vermieter Balkonkraftwerk verbieten?

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Balkonkraftwerke: Haben Mieter Anspruch auf Zustimmung des Vermieters?
Beim vorliegenden Rechtsstreit geht es um die grundsätzliche Frage, ob Mieter einen Anspruch darauf haben, auf dem Balkon ihrer Mietwohnung eine Solaranlage („Balkonkraftwerk“) zu installieren, oder ob der Vermieter dies untersagen darf. Solaranlagen auf dem Balkon sind bauliche Veränderungen der Mietsache, die grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters bedürfen. Es gilt hier eine Interessenabwägung zwischen den Rechten des Mieters und den Rechten des Vermieters vorzunehmen.

Einerseits hat der Mieter ein Interesse daran, durch die Installation einer Solaranlage Stromkosten zu sparen und zum Umweltschutz beizutragen. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, über bauliche Veränderungen am Mietobjekt zu bestimmen, insbesondere wenn diese das äußere Erscheinungsbild betreffen. Zudem muss der rückstandslose Rückbau nach Mietende gewährleistet sein.

In der Abwägung dieser gegenläufigen Interessen gilt es, eine angemessene Lösung für diese aufkommende Streitfrage bei der Nutzung von Balkonen zu finden. Dabei sind auch die konkreten Umstände des Einzelfalls, wie Art und Umfang der geplanten Anlage, zu berücksichtigen. Das vorliegende Urteil gibt wichtige Hinweise, unter welchen Voraussetzungen Mietern die Installation eines Balkonkraftwerks gestattet werden kann oder muss.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 222 C 150/23   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Mieter dürfen ein Balkonkraftwerk installieren, wenn sie die Zustimmung des Vermieters erhalten und für mögliche Rückbaukosten aufkommen, wobei die optische Beeinträchtigung des Gebäudes zu berücksichtigen ist.

Liste der zentralen Punkte aus dem Urteil:

Zustimmung des Vermieters erforderlich: Für die Installation eines Balkonkraftwerks ist die Zustimmung des Vermieters notwendig, da dies eine bauliche Veränderung darstellt.
Freie Verfügung über den Balkon: Mieter haben grundsätzlich das Recht, ihren Balkon frei zu nutzen, solange die Rechte des Vermieters nicht beeinträchtigt werden.
Sicherheitsleistung für Rückb[…]


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