Erleidet ein Arbeitnehmer eine Erkrankung oder einen Unfall und kann dadurch seiner Arbeitstätigkeit nicht mehr nachkommen, so liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor. Diese wird durch den behandelnden Arzt mittels einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bescheinigt, sodass der Arbeitnehmer seiner Arbeitsverpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber für den festgeschriebenen Zeitraum der AU nicht mehr nachkommen muss. Nicht immer muss in der gängigen Praxis jedoch der Arbeitnehmer auch zu Hause bleiben. In einigen Fällen ist auch eine Weiterbeschäftigung trotz einer bestehenden AU möglich.
✔ Das Wichtigste in Kürze
Arbeitsunfähigkeit tritt auf, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall seiner Arbeit nicht nachkommen kann.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU): Vom Arzt ausgestelltes Dokument, das die Arbeitsunfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum bescheinigt.
Weiterbeschäftigung trotz AU: Möglich, wenn nur bestimmte Tätigkeiten durch die Erkrankung/Verletzung eingeschränkt sind.
Arbeitsplatzrelevanz: Die Art der Erkrankung oder Verletzung und deren Auswirkung auf die spezifische Arbeitsrolle des Arbeitnehmers sind entscheidend.
Gesetzliche Grundlagen: Der Genesungsgedanke steht im Vordergrund; eine Weiterbeschäftigung trotz AU kann rechtliche und gesundheitliche Folgen haben.
Vorteile der Weiterbeschäftigung: Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich Vorteile ergeben, aber auch Risiken sind zu berücksichtigen.
Gesetzliche Unfallversicherung: Bei Weiterbeschäftigung trotz AU besteht Versicherungsschutz, solange Heilung und Betriebsablauf nicht gefährdet sind.
Bedeutung der Weiterbeschäftigung bei bestehender AU
Arbeitsunfähig, aber weiterarbeiten? Die Option der Weiterbeschäftigung trotz AU in bestimmten Fällen. (Symbolfoto: Studio Romantic /Shutterstock.com)
Die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz einer bestehenden AU ist denkbar, wenn die mit der Erkrankung respektive[…]