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Verkehrsunfallhaftung – Haftungsverteilung bei berührungslosem Verkehrsunfall

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OLG Karlsruhe – Az.: 9 U 66/19 – Urteil vom 20.04.2021

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgericht Offenburg vom 25.04.2019 – 1 O 83/18 – im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.603,56 € zu zahlen, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 22.07.2018.

2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen in Höhe von 281,30 €, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 26.10.2018.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

III. Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Der Kläger macht Schadensersatzansprüche geltend nach einem Schadensfall im Straßenverkehr.

Der Kläger ist Eigentümer und Halter eines Lastzugs mit dem Kennzeichen …. Am 22.06.2018 fuhr der Zeuge …, ein Mitarbeiter des Klägers, mit diesem Lastzug auf der B 33 von … nach …. Der Zeuge hatte bei dieser Fahrt schwere Metallteile (Hydraulik-Stempel) geladen, die sich im Laderaum des Lkw befanden. Der Zeuge … hatte während der Fahrt gegen 09:00 Uhr zunächst beobachtet, dass ein vor ihm in gleicher Richtung fahrender Pkw-Kombi im Bereich einer Ausbuchtung nach rechts gefahren war, um dort parallel zur Fahrtrichtung anzuhalten. Kurze Zeit nach diesem Manöver fuhr der Pkw-Kombi wieder auf die Fahrbahn vor dem Zeugen …, wendete auf der Fahrbahn und fuhr sodann auf der B 33 in der Gegenrichtung zurück. Das Wendemanöver veranlasste den Zeugen … zu einer Vollbremsung; er wollte eine Kollision mit dem vor ihm wendenden Pkw-Kombi verhindern. Die Vollbremsung des Lkw führte dazu, dass die Ladung verrutschte. Mehrere Hydraulik-Stempel stießen im Laderaum gegen die Stirnwand. Diese wurde erheblich beschädigt. Die Beklagte ist Haftpflichtversicherer des Pkw-Kombi. Die Kosten der Reparatur des Lkw betrugen unstreitig 7.300,67 € netto.

Der Kläger hat erstinstanzlich von der Beklagten vollen Ersatz seines Schadens verlangt. Für den Schaden sei allein der Fahrer des Pkw-Kombi verantwortlich, der den Zeugen … durch ein verkehrswidriges Wendemanöver auf der Bundesstraße zu einer Vollbremsung gezwungen habe.

Die Beklagte ist der Klage entgegengetreten. S[…]


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