Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: —— >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Ein Ehepaar wird geschieden, und aufgrund eines wirksamen Ehevertrags findet kein Versorgungsausgleich statt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Die Webseite berichtet über einen Endbeschluss des Amtsgerichts Wolfratshausen (Az.: 1 F 486/22) vom 06.12.2022 bezüglich einer Ehescheidung.
Die beteiligten Ehegatten haben vor einem Standesbeamten geheiratet und leben seit einer bestimmten Zeit getrennt.
Der Antragsteller hat die Scheidung beantragt, und die Antragsgegnerin hat der Scheidung zugestimmt. Die Eheschließung und die Staatsangehörigkeit der Ehegatten wurden durch öffentliche Urkunden nachgewiesen.
Das Gericht hat festgestellt, dass die Ehe gescheitert ist, da die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben und die Antragsgegnerin der Scheidung zustimmt.
Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt, da die Ehegatten diesen in einem formgerechten notariellen Vertrag ausgeschlossen haben. Das Gericht ist an diese Vereinbarung gebunden, da keine Wirksamkeits- oder Durchsetzungshindernisse bestehen.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 150 Abs. 4 Satz 1 FamFG. Die Ehegatten haben im notariellen Ehevertrag Gütertrennung, den Ausschluss des Versorgungsausgleichs und einen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt vereinbart.
Die Antragsgegnerin besitzt ein weit geringeres Vermögen als der Antragsteller. Es wäre unbillig, wenn sie durch das Tragen von Verfahrenskosten mit den durch das höhere Vermögen des Antragstellers ausgelösten Kosten belastet würde.
Das vorliegende Urteil
AG Wolfratshausen – Az.: 1 F 486/22 – Endbeschluss vom 06.12.2022
1. Die am … vor dem Standesbeamten des Standesamtes … geschlossene Ehe der beteiligten Ehegatten wird geschieden.
2. Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.
3. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Entscheidungsgründe
1. Scheidung
Die Ehegatten haben am … vor dem Standesbeamten des Standesamtes … unter Heiratsregister … die Ehe miteinander geschlossen.
Der Scheidungsantrag wurde der Antragsgegnerin am … zugestellt.
Die Ehegatten leben seit … getrennt.
Der Antragstel[…]