Für viele Eltern, die aufgrund einer Trennung von dem Partner für ihre Kinder Unterhalt zahlen, ist das Erreichen der Volljährigkeit des Kindes etwas ganz Besonderes. Mit dem 18. Lebensjahr ist das Kind erwachsen und kann auf den eigenen Beinen stehen. Landläufig hat sich das Meinungsbild verfestigt, dass mit diesem Zeitpunkt auch die Unterhaltspflicht der Eltern endet. Dieses Meinungsbild ist jedoch falsch, denn auch nach dem 18. Lebensjahr haben die Eltern unter gewissen Umständen noch eine Unterhaltspflicht. Hier in diesem Artikel bieten wir Ihnen alle wichtigen Informationen zu dem Unterhalt für volljährige Kinder und wir zeigen Ihnen die gesetzliche Grundlage auf. Zudem erklären wir Ihnen, wie viel Unterhalt dem Kind zusteht und welche Sonderfälle/Ausnahmen der Gesetzgeber kennt.
✔ Das Wichtigste in Kürze
Unterhalt für volljährige Kinder: Trotz Erreichen der Volljährigkeit endet die Unterhaltspflicht der Eltern nicht automatisch. Sie besteht weiter, solange das Kind nicht wirtschaftlich selbstständig ist.
Unterschied zu Kindergeld: Während das Kindergeld mit dem 18. Lebensjahr des Kindes endet, bleibt die Unterhaltsverpflichtung der Eltern bestehen.
Unterhalt für Schüler: Die Höhe des Unterhalts für volljährige Schüler richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und variiert je nach Lebenssituation des Kindes.
Unterhalt während der Ausbildung: Einkünfte aus der Ausbildung oder Kindergeld können den Unterhaltsanspruch mindern. Eine Zweitausbildung muss nicht zwangsläufig von den Eltern finanziert werden.
Unterhalt für Studierende: Der Unterhaltsanspruch während des Studiums hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich Bafög-Bezug oder Einkünften aus einem Praktikum.
Sonderfälle: Zeiten wie Weltreisen oder Au-pair-Aufenthalte gelten nicht als Bildungszeit und müssen nicht von den Eltern finanziert werden.
Ende der Unterhaltspflicht: Die Pflicht endet, sobald das Kind in der Lage ist, seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.
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Anspruch auf Unterhalt ab 18