Richtungsweisendes Urteil: Instandhaltungskosten und Verteilerschlüssel
In der Welt des Wohnungseigentums gibt es viele rechtliche Herausforderungen, die oft zu Rechtsstreitigkeiten führen. Ein solcher Fall wurde kürzlich vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelt, bei dem es um die Wirksamkeit eines Beschlusses ging, der den Kostentragungsschlüssel für die Zuführung zur Erhaltungsrücklage änderte.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass der Beschluss zur Änderung des Verteilerschlüssels für die Erhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft ungültig ist, da er nicht der ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht.
Wichtigste Punkte zum Urteil:
Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 16.12.2021 für ungültig erklärt.
Ursprünglich war in der Teilungserklärung festgelegt, wie die Erhaltungsrücklage von den Wohnungseigentümern aufzubringen ist.
Die Wohnungseigentümer beschlossen, die Kosten der Instandhaltungsrückstellungen und Bewirtschaftungskosten künftig nach einem neuen Schlüssel umzulegen.
Das Amtsgericht Darmstadt wies die Klage zunächst ab, da es der Meinung war, dass die Wohnungseigentümer die Beschlusskompetenz zur Änderung des Verteilerschlüssels hatten.
Das Landgericht Frankfurt am Main stellte fest, dass, obwohl die Wohnungseigentümer die Beschlusskompetenz zur Änderung des Verteilerschlüssels haben, der Beschluss der ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen muss.
Eine „Mischbefüllung“ der Rücklage wurde durch die Änderung des Befüllungsschlüssels verursacht, wodurch zukünftige Entnahmen nicht mehr möglich sein werden.
Für eine ordnungsmäßige Verwaltung müsste die Rücklage nach dem gleichen Schlüssel verwendet werden, nach dem sie befüllt wurde.
Der Beschluss widersprach der ordnungsmäßigen Verwaltung auch, weil er nur die Verwendung der Rücklage für Instandhaltungskosten und nicht für Instandsetzungskosten vorsah.
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Das Dilemma des Verteilerschlüssels
Im Ke[…]