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Rechtsanwälte Kotz GbR

Abstellen eines Elektrofahrzeugs an Ladestation ohne Ladekabel auf Privatstraße

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Der vorliegende Fall aus dem Jahr 2016, der vom Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 227 C 76/16 verhandelt wurde, stellt eine interessante juristische Auseinandersetzung im Kontext der zunehmenden Elektromobilität dar. Im Kern geht es um das Parken eines Elektroautos an einer Ladestation ohne Verbindung durch ein Ladekabel auf einer Privatstraße, welche bestimmte Regeln bezüglich des Parkens und Ladens von Elektrofahrzeugen aufstellte. Der Kläger mietete ein Elektrofahrzeug, einen BMW i3, und fuhr zu einer Elektroladestation in Berlin, um das Auto aufzuladen. Aufgrund eines niedrigen Batteriestandes stellte er das Fahrzeug auf einen der Stellplätze, konnte es jedoch nicht laden, da kein passender Anschluss für sein Fahrzeugtyp an der Ladestation vorhanden war. Das Fahrzeug wurde in der Folge von der Beklagten, einem Abschleppunternehmen, abgeschleppt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 227 C 76/16   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Urteil betont die Notwendigkeit klarer Regelungen für das Parken und Laden von Elektrofahrzeugen, insbesondere auf privaten Grundstücken mit Ladestationen, um rechtliche Konflikte und Kosten zu vermeiden.

Der Kläger fordert die Rückzahlung der Abschleppgebühr von einem Abschleppunternehmen, nachdem sein Elektrofahrzeug auf einer Privatstraße abgeschleppt wurde.
Das Fahrzeug konnte nicht geladen werden, da kein freier Anschluss für den Fahrzeugtyp vorhanden war, trotzdem ließ der Kläger das Fahrzeug am Ladeplatz stehen.
Die Beschilderung und die Vereinbarung zwischen der Verwaltungsgesellschaft der Privatstraße und dem Abschleppunternehmen erlauben das Parken nur während des Ladevorgangs.
Das Gericht interpretiert die Beschilderung dahingehend, dass ein Elektrofahrzeug tatsächlich Strom beziehen muss oder den gegenwärtigen Akkustand hält, um dort parken zu dürfen.
Der Kläger argumentiert erfolglos, dass seine ursprüngliche Absicht, das Fahrzeug zu laden, aufgrund fehlender Ladebuchsen verhindert wurde.
Die Regelung zielt darauf ab, den Platz für aufladebedürftige Fahrzeuge zu reservieren und nicht als allgemeinen Parkplatz für […]


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