Erhebung von Umzugskosten als Werbungskosten: Einblick in die Entscheidungsgrundlagen
Mit dem Umzug in eine größere Wohnung erhoffen sich viele Menschen nicht nur eine Verbesserung ihrer Lebensqualität, sondern oft auch eine Verringerung der Fahrzeit zur Arbeit. Doch wie sieht es aus, wenn man einen solchen Umzug steuerlich geltend machen möchte? Lassen sich Umzugskosten als Werbungskosten absetzen? Ein aktueller Rechtsfall wirft Licht auf diese Frage.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 K 190/22 >>>
Steuerliche Aspekte von Umzügen
Der Fall dreht sich um die steuerliche Absetzbarkeit von Umzugskosten. In der Regel können Aufwendungen, die durch einen Umzug entstehen, als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern der Umzug beruflich veranlasst ist. Im vorliegenden Fall argumentiert der Steuerpflichtige, dass er näher an seinem Arbeitsplatz gezogen ist, um seine Arbeitsbedingungen zu verbessern. Eine Fahrzeitersparnis von mindestens einer Stunde pro Tag wurde als Kriterium genannt, um einen Umzug ähnlich wie einen Arbeitsplatzwechsel zu behandeln. Der Steuerpflichtige machte geltend, dass seine Umzugskosten daher als Werbungskosten absetzbar sein sollten.
Berufliche Veranlassung und private Mitveranlassung
Der Gesetzgeber sieht eine Fahrzeitersparnis von mindestens einer Stunde als hinreichenden Grund an, einen Umzug als beruflich veranlasst anzusehen. Daher können die Umzugskosten unter bestimmten Umständen steuerlich abgesetzt werden. Eine private Mitveranlassung – zum Beispiel die Verbesserung der Wohnqualität durch die Einrichtung eines abgeschlossenen Arbeitszimmers – steht dem nicht entgegen. Dies gilt auch, wenn durch die Fahrzeitersparnis private Freizeit hinzugewonnen wird.
Die Rolle des Homeoffice
Interessant ist auch die Rolle des Homeoffice in diesem Zusammenhang. Aufgrund der starken Veränderungen der Arbeitswelt durch die Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber die „Homeoffice-Pauschale“ eingeführt. Diese ermöglicht es Arbeitnehmern, Werbungskosten geltend zu machen, auch wenn sie die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllen, aber tatsächlich ihre berufliche Tätigkeit zu Hause ausüben.
Entscheidungsgrundlagen und Auswirkungen
In der Entscheidungsfindung war es von entscheidender Bedeutung, dass die Einrichtung der Arbeitszimmer Anlass des Umzugs war. Darüber hinaus war es wichtig festzustellen, dass der Umzug zu einer wesentlichen Verkürzung der Fahrtstrecke führen so[…]