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Erbverzichtserklärung: Der Verzicht auf das Erbe – Wie funktioniert’s?

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Der Verzicht auf das Erbe ist ein Schritt, für den es eine wahre Vielzahl von Gründen geben kann. Sei es, um mit dem Erbe einhergehende Streitigkeiten unterhalb mehrerer erbberechtigter Personen zu vermeiden, oder aber, weil mit dem Erbe auch besondere Verpflichtungen einhergehen würden. Aus welchem Grund auch immer sich der Erbe dazu entschließt, auf den Erbteil zu verzichten, der Schritt sollte wohlüberlegt durchgeführt werden. Vielen Menschen ist überhaupt nicht bewusst, wie der Erbverzicht überhaupt rechtlich realisiert werden kann und auf welchen Grundlagen die entsprechende Erklärung beruht. Hier in diesem Artikel geben wir Antworten auf diese Fragen und wir zeigen zudem auch die Unterschiede zwischen dem Erbverzicht und der Erbausschlagung auf. Zudem erläutern wir die Vorteile sowie auch Risiken, die mit der Erbverzichtserklärung einhergehen.


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Erbverzichtserklärung ermöglicht es, auf das Erbe zu verzichten, sei es, um Streitigkeiten zu vermeiden oder besondere Verpflichtungen zu umgehen. Dieser Schritt sollte jedoch gut überlegt und rechtlich fundiert sein.

Erbverzichtserklärung ist eine Willenserklärung, bei der auf den Erbteil verzichtet wird.
Rechtliche Grundlage ist der § 2346 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), welcher schriftliche Form und rechtliche Folgen des Verzichts festlegt.
Unterschied zwischen Erbverzicht und Erbausschlagung: Erbverzicht erfolgt zu Lebzeiten, Erbausschlagung nach dem Tod des Erblassers.
Erbverzichtserklärung kann sowohl Vorteile für den Erblasser als auch für den Erbnehmer haben, z.B. bei Unternehmensnachfolge.
Erbverzichtserklärung erfordert eine notarielle Beurkundung und ist mit Kosten verbunden.
Nach einem vollständigen Erbverzicht erlischt der Anspruch gänzlich und geht auf die nächste erbberechtigte Person über.
Änderungen oder Aufhebungen des Erbverzichtsvertrags sind nur unter bestimmten Umständen möglich und oft mit Gerichtsverfahren verbunden.
Ein Erbverzicht kann ungültig sein, wenn er z.B. unter Bedrohung oder Täuschung zustande kam.

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Grundlagen der Erbverzichtserklärung


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