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Mietvertragskündigung – Zurückweisung wegen fehlender Vollmacht

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Mietrechtliche Implikationen bei fehlender Vollmacht
Die rechtlichen Feinheiten und Nuancen, die sich aus dem Mietrecht ergeben, sind oft komplex und vielschichtig. Ein solches Beispiel ist die Frage der Mietvertragskündigung und die damit verbundenen Herausforderungen, insbesondere wenn es um die Zurückweisung wegen fehlender Vollmacht geht.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 S 127/11   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Mietvertragskündigung wegen Schimmel in der Wohnung durch Mieter.
Zurückweisung der Kündigung durch Vermieter aufgrund fehlender Originalvollmacht gemäß § 174 BGB.
Mieter argumentieren, dass durch ein vorausgegangenes Schreiben die Beklagte bereits Kenntnis von der Bevollmächtigung hatte.
Amtsgericht Wiesbaden wies die Klage der Mieter ab, da keine ausreichende Beweislage für eine vorgelegte Originalvollmacht vorlag.
Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft und stellt eine neue Willenserklärung dar, die ein neues Zurückweisungsrecht begründet.
Beweislast für Vorlage einer Originalvollmacht liegt bei den Klägern.
Berufung der Kläger hatte keinen Erfolg, Revision wurde jedoch zugelassen.

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Die Kernproblematik
Die Kläger, in diesem Fall die Mieter, machten einen sogenannten Kündigungsfolgeschaden geltend. Sie waren der Ansicht, dass sie aufgrund von Schimmel in der Wohnung berechtigt waren, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Ein zentrales Element ihrer Argumentation war die Frage der Vollmacht. Sie argumentierten, dass eine Zurückweisung der Kündigung gemäß § 174 BGB nicht mehr zulässig sei, da die Beklagte bereits durch ein vorausgegangenes Schreiben Kenntnis von der Bevollmächtigung gehabt habe.
Die rechtliche Beurteilung
Das Amtsgericht Wiesbaden hatte die Klage der Mieter abgewiesen. Es stellte fest, dass die Kläger nicht ausreichend beweisen konnten, dass eine Originalvollmacht bei einem früheren Schreiben vorgelegen hatte. Das Gericht betonte, dass es nicht ausreicht, sich auf übliche Arbeitsabläufe zu berufen, um den tatsächlichen Zugang einer Vollmacht zu beweisen. Es wurde auch dara[…]


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