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Kündigung in Wartezeit bei Arbeitsunfähigkeit – Maßregelungsverbot

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Entscheidung zur Kündigung nach Maßregelungsverbot während der Wartezeit bei Arbeitsunfähigkeit
Die Grundthematik des geschilderten Falls beschäftigt sich umfassend mit dem Arbeitsrecht und befasst sich explizit mit dem Komplex rund um das Maßregelungsverbot. Es geht im Wesentlichen um die Frage der Zulässigkeit einer Kündigung während der Wartezeit bei Arbeitsunfähigkeit. Im Fokus steht ein Arbeitnehmer (Kläger), der während seiner Arbeitsunfähigkeit von seinem Arbeitgeber (Beklagter) gekündigt wurde. Der Kläger sah in dieser Kündigung einen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot und legte daher Berufung ein.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Sa 104/22   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Streitfall über Kündigung in der Wartezeit: Bei dem vorliegenden Urteilsfall geht es um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung während der Wartezeit.
Hintergrund des Falls: Der Kläger wurde während seiner Wartezeit aufgrund von Krankheit gekündigt. Er hatte allerdings die Aufforderung zur Rückgabe von Arbeitsmitteln nicht erfüllt.
Argumente der Klagepartei: Der Kläger ist der Ansicht, dass die Aufforderung zur Schlüsselrückgabe bereits als konkludente Kündigung zu verstehen sei und weist darauf hin, dass er aufgrund von Erschöpfung nicht arbeitsfähig war.
Argumente der Beklagten: Die Beklagte verteidigt die Kündigung und argumentiert, dass während der Arbeitsunfähigkeit nicht sämtliche Rechte und Pflichten entfallen, insbesondere nicht hinsichtlich Mitteilungs- und Rückgabepflichten.
Urteilsbegründung: Das Gericht entschied für die Beklagte. Es gab keinen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot, da kein kausaler Zusammenhang zwischen einer zulässigen Ausübung von Rechten und der Kündigung vorlag.
Keine Zulassung der Revision: Das Gericht hat keine Gründe für die Zulassung einer Revision gesehen, da keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen wurden.

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Kernargumente und Positionen der Verhandlungsparteien


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