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Dieselaffäre: OLG München trifft Entscheidung im Abgasskandal
Der Diesel- bzw. Abgasskandal hat in den letzten Jahren für erhebliche rechtliche Auseinandersetzungen gesorgt. Ein jüngstes Urteil des OLG München befasst sich mit den deliktischen Schadenersatzansprüchen eines Klägers gegen eine namhafte Automobilherstellerin. Der Kläger verfolgte das Ziel, den Kauf eines gebrauchten Pkw, genauer gesagt eines VW Caddy, rückgängig zu machen. Dieses Fahrzeug, welches mit einem Motor des Typs EA 189 (Euro 5) ausgestattet war, wurde im Jahr 2014 zu einem Bruttokaufpreis von 20.890 € erworben.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 19 U 1370/23   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das OLG München hat über eine Berufung im Zusammenhang mit dem Diesel- bzw. Abgasskandal entschieden.
Der Kläger verlangte von der beklagten Automobilherstellerin deliktische Schadenersatzansprüche und die Rückabwicklung des Kaufes eines VW Caddy.
Das Landgericht Traunstein hatte zuvor ein Urteil gefällt, welches auf Berufung der Beklagten teilweise abgeändert wurde.
Es wurde festgestellt, dass sich die Beklagte im Annahmeverzug bezüglich der Annahme des Fahrzeugs befand.
Das Landgericht legte den Vorteilsausgleich nicht auf den Kilometerstand zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung fest, sondern wählte einen früheren Zeitpunkt.
Die Beklagte kritisierte die Rechtsauffassung des Landgerichts zur Bemessung des Nutzungsersatzes und verwies auf die Rechtsprechung des BGH.
Das OLG München ließ eine Revision gegen dieses Urteil zum Bundesgerichtshof zu.

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Hintergrund des Rechtsstreits
OLG München entscheidet über Schadenersatzansprüche im Diesel-Abgasskandal (Symbolfoto: Marian Weyo /Shutterstock.com)

Der Kläger beauftragte seine Prozessbevollmächtigten, die Beklagte im Januar 2022 sch[…]


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