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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schadensersatz wegen gesundheitsschädigender Beschäftigung des Arbeitnehmers

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Verhandlung um Schadensersatz und Schmerzensgeld
Der vorliegende Fall dreht sich um die Forderungen eines Klägers, der Schadensersatz und Schmerzensgeld von seinem Arbeitgeber einfordert. Der Kläger, bereits 2013 mit diversen Gesundheitsproblemen belastet, darunter Einschränkungen des Stütz- und Bewegungsapparates sowie Herz- und Venenleiden, war in einem Unternehmen tätig, welches sich nicht an die leidensgerechte Beschäftigung hielt. Die gesundheitlichen Einschränkungen des Klägers wurden durch ein Gutachten dokumentiert, welches bestimmte Tätigkeiten für ihn als ungeeignet klassifizierte.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ca 511/22   >>>

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✔ Das Wichtigste in Kürze

Klage abgewiesen: Der Kläger, ein ehemaliger Arbeitnehmer, dessen Klage gegen seinen Arbeitgeber abgewiesen wurde, hatte Schadensersatz und Schmerzensgeld gefordert.
Gesundheitsprobleme des Klägers: Der Kläger litt unter verschiedenen Gesundheitsproblemen, darunter Einschränkungen des Bewegungsapparates, Herzfehler und chronische Venenleiden. Diese Gesundheitsprobleme waren dem Arbeitgeber bekannt.
Arbeitsverhältnis: Der Kläger war von 2014 bis 2018 in Vollzeit für den Beklagten tätig. Er behauptet, seine Gesundheitsprobleme hätten sich während dieser Zeit durch die Arbeit verschlimmert.
Unzumutbare Arbeitsbedingungen: Der Kläger gibt an, er habe unter unzumutbaren Arbeitsbedingungen gelitten, die seine Gesundheit weiter beeinträchtigt hätten. Er behauptet, er habe den Arbeitgeber mehrmals auf diese Bedingungen hingewiesen.
Mitverschulden des Klägers: Das Gericht stellt fest, dass der Kläger ein erhebliches Mitverschulden an der Verschlechterung seines Gesundheitszustandes trägt, da er die Arbeit nicht verweigert und das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat, obwohl er behauptet, es sei ihm schlecht gegangen.
Vergleich mit Kollegen: Die Arbeitsbedingungen des Klägers waren nicht schlechter als die seiner Kollegen im gleichen Arbeitsbereich.


Verlauf der Beschäftigung


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