Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kündigung in der Probezeit

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Rechtliche Erkenntnisse aus einer ordnungsgemäßen Kündigung während der Probezeit
Das Arbeitsrecht stellt einen bedeutenden Aspekt in jedem professionellen Kontext dar. Ein relevanter Teil davon umfasst das Thema der Kündigung während der Probezeit, die oftmals rechtliche Komplexität und Verwirrung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit sich bringt. Es ist daher entscheidend, die rechtlichen Anforderungen und Folgen einer Probezeitkündigung zu verstehen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Sa 149/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Im Fall eines Streits zwischen Arbeitnehmer und einem Personaldienstleistungsunternehmen um die Gültigkeit einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung.
Hauptstreitpunkt war die Formulierung und Unterzeichnung der Kündigung.
Der Arbeitnehmer argumentierte, das Kündigungsschreiben sei nicht gültig, da die Unterschrift unklar und unvollständig sei.
Das Unternehmen verteidigte die Gültigkeit der Kündigung und argumentierte, die Unterschrift sei eine erkennbare Wiedergabe des Namens mit Absicht einer vollen Unterschriftsleistung.
Das Gericht entschied letztendlich zugunsten des Arbeitgebers und bestätigte die ordnungsgemäße Kündigung.
Darüber hinaus wurde die Vorstellung des Arbeitnehmers, dass das Unternehmen durch eine vorausgegangene Abmahnung auf sein Kündigungsrecht verzichtet hat, vom Gericht verworfen.
Keine Zulassung der Revision, das Urteil ist rechtskräftig.

[toc]

(Symbolfoto: FOTOGRIN /Shutterstock.com)

Im vorliegenden Fall gestaltete sich die außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses am 02.07.2021 als rechtlich unwirksam, da das vorgelegte Schreiben nicht ausreichend zur Entlassung des Arbeitnehmers führte. In diesem Zusammenhang betonte der Kläger erneut, dass das Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche fristlose Kündigung nicht aufgelöst worden sei, weder am 02.07.2021 noch mit Zugang des Schreibens am 05.07.2021.

Gleichwohl hatte das Arbeitsgericht zutreffend fest[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv