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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schadensersatz wegen Falschbehandlung

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Übergang Ersatzansprüche auf Krankenversicherung
LG Bamberg – Az.: 2 O 575/11 – Urteil vom 07.11.2012

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 169.857,37 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin macht als gesetzliche Krankenversicherung Kostenerstattungsansprüche aufgrund einer fehlerhaften Behandlung ihres Mitgliedes bei dessen Geburt im Jahr 2000 durch die Beklagten geltend. Die Klage umfasst dabei auch Ansprüche wegen Leistungen der Pflegekasse.

Der am 17.06.2000 geborene … (im Folgenden der Geschädigte) ist seit dem 17.06.2003 bei der Klägerin im Rahmen einer Familienversicherung versichert. Zuvor war er bei der … versichert.

Symbolfoto: Von Andrei_R /Shutterstock.com

Die Geburt des Klägers erfolgte in einer Klinik der Beklagten zu 1), bei der der dort tätige Beklagte zu 2) trotz Indikation für eine Schnittentbindung keine diesbezügliche Aufklärung der Mutter des Klägers vornahm. Der Kläger kam bei einer Vaginalgeburt mittels Vakuumextraktion zur Welt. Die Mutter des Klägers hätte sich bei hinreichender Aufklärung zu einer Schnittentbindung entschlossen. Infolge der fehlerhaften geburtshelferlichen Behandlung zeigte sich am linken Arm des Klägers eine Lähmung des Nervengeflechts (vollständige Plexusparese) mit der Folge, dass der Arm weitgehend gelähmt ist und dies auch bleiben wird.

Der Geschädigte erhob unter dem 29.12.2004 als Kläger zu 1) gegen die hiesigen Beklagten Klage zum Landgericht Bamberg, Az. 1 O 710/04, u.a. mit dem Antrag, „es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger zu 1. sämtliche künftigen materiellen Schäden, die ihm durch die Behandlung anlässlich der Geburt am 17.06.2000 im Klinikum … entstehen zu bezahlen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.“

Mit Urteil des Oberlandesgerichtes Bamberg vom 25.05.2009, Az. 4 U 115/07, wurde das im Prozess vor dem Landgericht ergangene Teilurteil vom 07.08.2007 bestätigt, in dem u.a. – nach Antragsänderung im Sch[…]


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