Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kraftfahrzeugmietvertrag – Einschränkung Haftungsfreistellung bei Obliegenheitsverstoß

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Haftungsfreistellung im Kraftfahrzeugmietvertrag: Die Rolle von Obliegenheitsverstößen
Ein Kraftfahrzeugmietvertrag beinhaltet oft Klauseln, die den Mieter oder Fahrer des Fahrzeugs zu bestimmten Handlungen verpflichten, insbesondere im Schadensfall. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheiten kann erhebliche rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn es um die Frage der Haftungsfreistellung geht.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 17 O 30/17  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Kraftfahrzeugmietvertrag: Bei einem Unfall oder Schaden muss der Mieter oder Fahrer die Polizei unverzüglich informieren.
Obliegenheitsverstoß: Wenn der Mieter oder Fahrer seine Pflichten nicht erfüllt, kann die Vermieterin ihre Haftungsfreistellung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen.
Ausnahme: Die Vermieterin muss trotzdem die Haftung übernehmen, wenn die Verletzung der Pflicht nicht die Ursache für den Schaden oder die Feststellung der Haftung war.
Fallbeispiel: Der Beklagte verursachte einen Schaden am Fahrzeug der Klägerin und informierte die Polizei nicht. Die Klägerin wurde erst bei der Rückgabe des Fahrzeugs über den Unfall informiert.
Rechtliche Folgen: Der Beklagte muss 8.190,04 EUR an die Klägerin zahlen, da er das Fahrzeug beschädigt hat.
Grob fahrlässiges Verhalten: Der Beklagte hat grob fahrlässig gehandelt, indem er die Polizei nicht nach dem Unfall informiert hat.

[toc]
Obliegenheiten im Mietvertrag
In den Allgemeinen Vermietbedingungen (AVB) der Klägerin wurde festgelegt, dass der Mieter oder Fahrer nach einem Unfall oder anderen Schadensereignissen verpflichtet ist, unverzüglich die Polizei zu informieren. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden oder selbstverschuldeten Unfällen ohne Beteiligung Dritter. Zudem muss der Mieter die Vermieterin über alle Details des schadensverursachenden Ereignisses schriftlich informieren.
Konsequenzen bei Obliegenheitsverstößen
Wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde, hat die Vermieterin das Recht, ihre Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu reduzieren. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn der Verstoß gegen die Obliegenheit nicht urs[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv