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Pflichtteilsanspruch – Verjährung des Anspruchs

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Erbansprüche und Pflichtteilsrecht: Ein Streit ums Erbe
In einem intensiven und detailreichen Erbstreit hat das Landgericht München II ein Urteil gefällt, das die Klage einer Tochter und potenziellen Erbin abweist. Die Klägerin verlangte Auskunft und eine eidesstattliche Versicherung sowie die anschließende Zahlung des Pflichtteils nach dem Tod ihres Vaters. Die Beklagte, ihre Tochter und Enkelin des Verstorbenen, wurde durch ein späteres Testament zur Alleinerbin bestimmt, während die Klägerin in einem früheren Testament als Erbin aufgeführt war.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 12 O 1198/22 Erb  >>>

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Testamentarische Verfügungen und Pflichtteilsansprüche
Die Klägerin behauptete, dass die Beklagte verpflichtet sei, notarielle Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu geben, und argumentierte, dass die Auskunft nicht ordnungsgemäß und vollständig erteilt worden sei. Sie bezog sich auf eine Wohnungsüberlassung unter Nießbrauchsvorbehalt durch den Erblasser, die nicht offengelegt worden sei. Die Klägerin hatte bereits Zahlungen von der Beklagten akzeptiert, jedoch ohne Vorbehalt, und forderte weiterhin Auskunft über den Bestand des Nachlasses.
Verfahren und Verjährung
Die Beklagte erhob die Einrede der Verjährung und argumentierte, dass die Auskunftsansprüche der Klägerin bereits durch übersandte Verzeichnisse erfüllt worden seien. Sie behauptete, der Pflichtteil sei der Klägerin vollumfänglich ausbezahlt worden. Die Klägerin hatte ihre Ansprüche als Pflichtteilsberechtigte gegenüber der Beklagten geltend gemacht, und es wurde argumentiert, dass ihr offensichtlich der Anspruchsgrund und -schuldner bekannt gewesen seien.
Rechtliche Bewertung und Urteilsbegründung
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Klage unbegründet ist. Es wurde festgestellt, dass die Klägerin als Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich die mit der Stufenklage geltend gemachten Auskunftsansprüche gegen die Beklagte als Alleinerbin hat. Jedoch wurde die Klage abgewiesen, da feststand, dass keine durchsetzbaren Ansprüche mehr bestehen können. Das Gericht hat die Nachlassakten beigezogen und auf alle Schriftsätze der Parteien, die Sitzungsniederschrift der mündlichen Verhandlung und alle sonstigen Aktenteile Bezug genommen.
Schlussbetrachtungen
Dieser Fall illustriert die Komplexität und die emotionalen Spannungen, die bei Erbstreitigkeiten auftreten können, insbesondere wenn mehrere Testa[…]


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