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Rechtsanwälte Kotz GbR

Höhere Nebenkosten-Abschläge wegen Energiepreise – ist das zulässig?

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Vorzeitige einseitige Erhöhung der Nebenkosten-Vorauszahlungen durch den Vermieter
Viele Verbraucher haben bereits mit großer Sorge zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Preise für Energie in Deutschland in der jüngeren Vergangenheit merklich angestiegen sind. Betroffen hiervon sind nicht nur die Benzinpreise an der Tankstelle, welche insbesondere den Autofahrern sowie Berufspendlern arg zu schaffen machen, sondern auch die Preise für Heizgas sowie Öl im Allgemeinen. Diese Preisentwicklung hat natürlich gravierende Auswirkungen auch auf Mietvertragsverhältnisse, sodass aktuell unzählige Mieter mit Schrecken der nächsten Nebenkostenabrechnung entgegensehen. Es ist keine Frage, dass die Preisentwicklung sich auch auf die Nebenkostenabrechnung auswirken wird. Es wird allgemeinhin erwartet, dass die hohen Energiepreise auch zu einem gravierenden Anstieg bei den Gas- sowie Öl- und Fernwärmekosten führen wird. Die Frage ist lediglich, ob ein Vermieter jetzt dazu berechtigt ist, sofort einen höheren Abschlag von dem Mieter zu fordern.

Aus rechtlicher Sicht ist die Frage aktuell noch nicht abschließend geklärt. Aktuell diskutieren der Mieterbund sowie der Eigentümerverband sehr emotional diese Frage und eine Lösung ist noch nicht in Sicht.
Mieter sollten bereits jetzt reagieren
Es ist aktuell ein sehr weit verbreitetes Thema in den Rundfunkmedien, dass Mieter bereits jetzt mit Weitsicht im Hinblick auf die nächste Nebenkostenabrechnung reagieren sollte. Dass es zu einem Anstieg der Nebenkosten kommen wird, ist angesichts der wöchentlich rasant ansteigenden Energiepreise keine Frage mehr. Dementsprechend sind Mieter aktuell sehr gut geraten, wenn sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt Geld für die nächste Nebenkostenabrechnung ansparen. Schließlich kommt die jährliche Nebenkostenabrechnung so sicher wie das Amen in der Kirche. Problematisch hierbei ist allerdings der Umstand, dass sehr viele Mieter zum einen überhaupt nicht wirtschaftlich dazu in der Lage sind, einen entsprechenden Betrag für die nächste Nebenkostenabrechnung anzusparen und zum anderen etliche Vermieter überhaupt nicht auf die jährliche Abrechnung warten möchten oder können.
Vermieter wenden sich bereits jetzt an die Mieter
Nebenkosten[…]


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