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Kreuzungskollision – irreführend verhaltender Vorfahrtberechtigter mit Wartepflichtigen

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Analyse eines komplexen Verkehrsunfall-Urteils: Haftungsanteile und Schadensersatzansprüche im Fokus
Im Kern des Urteils des Landgerichts Mosbach (Az.: 1 O 134/13) vom 20. November 2013 geht es um die Klärung von Haftungsfragen und Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Der Kläger, Eigentümer eines Opel Astra Caravan, macht gegen die Beklagten, die Halterin und Fahrerin eines Mercedes Benz E 350 CGI sowie deren Haftpflichtversicherung, Schadensersatzansprüche geltend. Der Unfall ereignete sich an einer Kreuzung, an der die Vorfahrt durch Verkehrszeichen geregelt ist. Der Kläger behauptet, die Beklagten seien allein für den Unfall verantwortlich, da sie die Vorfahrt missachtet hätten. Die Beklagten wiederum sehen die Schuld beim Kläger, da der Fahrer des klägerischen Fahrzeugs irreführendes Fahrverhalten an den Tag gelegt habe.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 O 134/13 >>>

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Vorfahrtsverletzung und irreführendes Fahrverhalten
Haftungsanteile und Schadensersatz im Fokus: Ein Verkehrsunfall an einer Kreuzung führt zu komplexen rechtlichen Fragen um Vorfahrt und Verantwortung. (Symbolfoto: Bilanol /Shutterstock.com)

Das Gericht stellt fest, dass die Beklagte zu 2 die Vorfahrt des Zeugen, der das klägerische Fahrzeug fuhr, missachtet hat. Dies stellt einen Verstoß gegen § 8 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dar. Das Gericht betont, dass das Vorfahrtsrecht nicht durch irreführendes oder verkehrswidriges Verhalten des Vorfahrtsberechtigten aufgehoben wird.
Haftungsanteile und Schadensersatz
Nach umfassender Abwägung der Verursachungsbeiträge gemäß § 17 Abs. 2 StVG kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Beklagten in Höhe von 70 % für das Unfallereignis haften. Dem Kläger wird eine Mitverantwortung von 30 % zugewiesen. Der Kläger hat daher einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 4.060,68 € gegen die Beklagten. Die Kosten des Rechtsstreits werden entsprechend der Haftungsanteile verteilt: 70 % tragen die Beklagten, 30 % der Kläger.
Beweisführung und Zeugenaussagen
Das Gericht hat Beweis erhoben durch die Vernehmung von Zeugen. Ein neut[…]


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