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Totenfürsorgerecht: Übertragung durch Erblasser auf einen Dritten

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AG Osnabrück, Az.: 15 C 568/15 (11)

Urteil vom 27.02.2015

1. Die einstweilige Verfügung vom 09.02.2015 bleibt aufrechterhalten.

2. Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungsbeklagte.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Art der Bestattung eines nahen Angehörigen.

Am 01.02.2015 verstarb … . Am 15.01.2015 hatte sie eine notariell erstellte Bestattungsordnung unterzeichnet, nach welcher die Verfügungsklägerin berechtigt sein sollte, sämtliche mit der Bestattung zusammenhängenden Fragen unter Ausschluss aller anderen Berechtigten zu entscheiden. Ebenfalls legte sie fest, dass sie auf der zum Schlosspark … gehörenden Friedhofsinsel an der Seite ihres verstorbenen Ehemannes beerdigt werden wolle.

Die Friedhofsinsel, auf welcher bereits der Ehemann der Verstorbenen, der Vater des Verfügungsbeklagten, beigesetzt worden war, stellt nach der deutschen Grundkarte eine Erbbegräbnisstätte dar.

Der Verfügungsbeklagte beauftragte Anfang Februar 2015 den Bestatter … mit der Einäscherung der Verstorbenen.

Am 18.02.2015 erteilte die Stadt … auf Antrag der Verfügungsklägerin die Genehmigung der Beisetzung der Verstorbenen auf der Friedhofsinsel in einem Zinksarg.

Symbolfoto: NikD51/Bigstock

Auf Antrag der Verfügungsklägerin hat das Amtsgericht am 09.02.2015 eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der dem Verfügungsbeklagten sowie dem mit der Einäscherung beauftragten Beerdigungsunternehmer untersagt wurde, den Leichnam der Verstorbenen auf andere Art und Weise zu bestatten, als dies nicht auf der zum Schlosspark … in … gelegenen Friedhofsinsel durch Sargbeisetzung in der dortigen Grabkammer erfolgt. Gleichzeitig wurde für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 EUR und ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

Dagegen hat der Verfügungsbeklagte Widerspruch eingelegt.

Die Verfügungsklägerin beantragt nunmehr, die einstweilige Verfügung aufrechtzuerhalten.

Der Verfügungsbeklagte beantragt, die einstweilige Verfügung aufzuheben und die Klage abzuweisen.

Der Verfügungsbeklagte behauptet, die Verstorbene sei zum Zeitpunkt der Erstellung der Bestattungsanordnung nicht geschäftsfähig gewese[…]


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