Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verwirkung eines notariellen Kaufangebots über Grundstück

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

Verpasste Gelegenheit: Warum ein jahrealtes Grundstücksangebot nicht mehr gilt
In einem komplexen Rechtsstreit hat das Landgericht Landshut entschieden, dass ein Kaufvertrag über ein Grundstück nicht wirksam zustande kommt, wenn der Käufer das notariell beurkundete Kaufangebot des Verkäufers nach einem Ablauf von mehr als 10 Jahren nicht angenommen hat. Der Fall dreht sich um die Frage, ob ein Grundstückskaufvertrag zustande gekommen ist und ob die Klägerin einen Anspruch auf Übertragung des Grundstücks hat. Das Hauptproblem liegt in der rechtlichen Bewertung der Verzögerung bei der Annahme des Angebots und der damit verbundenen Verwirkung des Anspruchs.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 73 O 390/18  >>>

[toc]
Verwirkung und Treu und Glauben
Das Gericht stützte seine Entscheidung auf den Grundsatz von Treu und Glauben, gemäß § 242 BGB. Es argumentierte, dass die Klägerin nach einer so langen Zeitspanne von mehr als 10 Jahren nicht mehr in der Lage sei, das Angebot anzunehmen, insbesondere wenn der Wert des Grundstücks erheblich gestiegen ist. Dies würde eine unzumutbare Rechtsausübung darstellen.
Kein Widerruf des Angebots, aber trotzdem unwirksam
Interessanterweise stellte das Gericht fest, dass das ursprüngliche Angebot der Beklagten nicht widerrufen wurde. Ein Schreiben der Beklagten aus dem Jahr 2006, das die Klägerin als Widerruf interpretierte, wurde vom Gericht nicht als solcher angesehen. Das Gericht betonte, dass die Beklagte in dem Schreiben ihre Verkaufsabsichten weiterhin aufrechterhielt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Inhaltskontrolle
Die Beklagte argumentierte, dass die Annahmebedingungen im Kaufvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu betrachten seien und somit einer Inhaltskontrolle unterliegen würden. Das Gericht ging jedoch nicht darauf ein, da es die Klage bereits aus anderen Gründen abwies. Es stellte jedoch fest, dass selbst wenn es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen handeln würde, diese nicht gegen § 307 BGB verstoßen würden.
Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit
Die Klägerin wurde dazu verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil wurde für vorläufig vollstreckbar erklärt, unter der Bedingung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

Dieses Urteil verdeutlicht die Bedeutung der zeitnahen Annahme von Vertragsangeboten und die Risiken, die mit einer Verzögerung verbunden[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv