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Rechtsanwälte Kotz GbR

Neuwagenkauf – Durchrostungsgarantie – Einhaltung des Wartungsintervalls

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Analyse eines Garantieanspruchs: Durchrostung und die Bedeutung von Wartungsintervallen
Im Kern des Falles, der vor dem Landgericht Landshut verhandelt wurde (Az.: 55 O 3030/13), geht es um einen Garantieanspruch wegen Durchrostung eines Fahrzeugs. Der Kläger, Eigentümer eines Globecar Familyscout L, hatte das Neufahrzeug im Jahr 2006 erworben und eine Garantie gegen Durchrostung erhalten. Als Rostschäden auftraten, wurde sein Garantieanspruch jedoch abgelehnt. Das Hauptproblem in diesem Rechtsstreit lag in der Frage, ob die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Garantie erfüllt waren, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Wartungsintervalle.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 55 O 3030/13  >>>

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Die Rolle der Wartungsintervalle
(Symbolfoto: Vereshchagin Dmitry /Shutterstock.com)

Die Garantiebedingungen sahen vor, dass die Gewährung der Garantie gegen Durchrostung an bestimmte Wartungsintervalle geknüpft ist. Der Kläger hatte die letzte Kontrolle nicht exakt bis zum im Wartungsheft angegebenen Kilometerstand durchgeführt, sondern diese um 340 km überschritten. Er argumentierte, dass eine strikte Bindung an die Wartungsintervalle nicht zwingend notwendig sei und die Überschreitung des Kilometerstands daher irrelevant sei.
Vertragsbeziehung und Garantieerklärung
Ein weiterer strittiger Punkt war die Frage der Vertragsbeziehung zwischen dem Kläger und der Beklagten. Die Beklagte argumentierte, sie sei nie in eine vertragliche Beziehung mit dem Kläger getreten und habe keine Garantieerklärung abgegeben. Ihr Stempel im Garantie- und Serviceheft sei versehentlich angebracht worden. Daher sei sie nicht für die Garantieleistungen verantwortlich.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Gericht entschied, dass die Klage unbegründet sei. Es stellte fest, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantie nicht erfüllt waren. Die Klausel, die die Garantie an die Einhaltung der Wartungsintervalle knüpfte, wurde als wirksam erachtet. Das Gericht führte aus, dass die Klausel nicht gegen die §§ 305 ff. BGB verstoße und somit Bestand habe.
Implikationen für Garantieansprüche
Dieses Urteil verdeutlicht d[…]


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