Freispruch im Fall von „Racial Profiling“-Vorwurf: Meinungsfreiheit gegen Polizeiehre
In einem bemerkenswerten Fall hat das Landgericht Mannheim die Berufung einer Angeklagten stattgegeben und sie vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Ursprünglich war die Angeklagte vom Amtsgericht Mannheim zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie Polizeibeamte während einer Kontrolle als rassistisch bezeichnet hatte. Das Hauptproblem in diesem Fall lag in der Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Polizeibeamten und dem Grundrecht der Angeklagten auf freie Meinungsäußerung.
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Der Kontext der Äußerungen
Freispruch im ‚Racial Profiling‘-Fall: Meinungsfreiheit triumphiert über Polizeiehre in komplexer Diskriminierungsdebatte. (Symbolfoto: geogif /Shutterstock.com)
Die Angeklagte hatte beobachtet, wie Polizeibeamte vorwiegend dunkelhäutige Personen kontrollierten. Sie sprach die Beamten darauf an und bezeichnete ihr Vorgehen als „racial profiling“. Die Polizeibeamten fühlten sich durch diese Äußerung in ihrer Ehre verletzt. Die Angeklagte machte jedoch von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch, um eine polizeiliche Praxis zu kritisieren, die sie als diskriminierend empfand.
Tatsache oder Werturteil?
Ein zentraler Punkt des Urteils war die Frage, ob die Äußerung der Angeklagten als Tatsache oder als Werturteil einzustufen ist. Das Gericht stellte fest, dass der Begriff „Rassist“ sowohl eine Tatsache als auch ein Werturteil sein kann, abhängig vom Kontext. In diesem Fall konnte die Äußerung als tatsachenhaltiges Werturteil gesehen werden, da die Angeklagte trotz Erklärung der Polizeibeamten an ihrer Darstellung festhielt.
Die Rolle der Meinungsfreiheit
Das Gericht betonte die Bedeutung der Meinungsfreiheit, insbesondere wenn es um die Kritik an Maßnahmen der öffentlichen Gewalt geht. Die Angeklagte hatte das Recht, ihre Meinung frei zu äußern und die polizeilichen Maßnahmen zu kritisieren, ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen haben zu müssen.
Abwägung der Interessen
Bei der Abwägung […]