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Elterliche Aufsichtspflicht über Kleinkind innerhalb der Wohnung

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Elterliche Aufsichtspflicht und Haftungsquote: Ein komplexer Fall von Verkehrsunfall und Gesamtschuldnerausgleich
In einem bemerkenswerten Fall hat das Oberlandesgericht Saarbrücken die Klage eines Haftpflichtversicherers gegen die Eltern eines verunfallten Kindes abgewiesen. Der Versicherer hatte die Eltern auf Zahlung eines Betrags von 10.043,63 € verklagt, da er ihnen eine Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht vorwarf. Der Unfall ereignete sich 2017, als das vierjährige Kind der Beklagten mit seinem Dreirad eine Straße überquerte und mit einem Pkw kollidierte. Der Versicherer argumentierte, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten und daher eine Haftungsquote von 30% tragen müssten.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 50/21  >>>

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Die Rolle des Haftpflichtversicherers
Elterliche Aufsichtspflicht auf dem Prüfstand: Gericht weist Klage eines Versicherers gegen Eltern eines verunfallten Kindes ab, hebt die Komplexität der Haftungsquote hervor. (Symbolfoto: MEDIAIMAG /Shutterstock.com)

Der Kläger, ein Haftpflichtversicherer, hatte bereits Schmerzensgeld und weitere Kosten für das verunfallte Kind gezahlt. Er forderte nun von den Eltern des Kindes einen Ausgleich für diese Zahlungen. Der Versicherer berief sich dabei auf die elterliche Aufsichtspflicht und argumentierte, dass die Eltern diese Pflicht verletzt hätten, da das Kind ohne direkte Beaufsichtigung unterwegs war. Der Versicherer stützte seine Forderung auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe und verlangte eine Haftungsquote von 30% von den Eltern.
Gegenargumente der Eltern
Die Eltern des Kindes wiesen die Forderungen zurück. Sie argumentierten, dass der Fahrer des Pkw mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sei und den Unfall hätte verhindern können. Darüber hinaus bestritten sie eine Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht. Sie erklärten, dass sie aus einer ländlichen Gegend in Syrien stammten, wo es üblich sei, dass Kinder auf der Straße spielten. Zudem hätten sie das deutsche Straßenverkehrsrecht nicht gekannt.
Besondere Umstände und Beweisaufnahme
Die Eltern führten weiter aus, dass da[…]


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