Teilschmerzensgeld und Haushaltsführungsschadensersatz: Ein Blick auf das OLG Saarbrücken-Urteil zu Verkehrsunfallfolgen
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in einem Urteil vom 20. April 2023 (Az.: 3 U 7/23) über die Berufung einer Klägerin entschieden, die nach einem Verkehrsunfall Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche geltend gemacht hat. Die Klägerin erlitt bei dem Unfall eine instabile Fraktur des Lendenwirbelkörpers und musste sich einer Operation sowie einer Reha-Maßnahme unterziehen. Das Hauptproblem in diesem Fall lag in der Bemessung des Schmerzensgeldes und des Haushaltsführungsschadens.
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Teilschmerzensgeld: Die Bemessung und die offene Teilklage
OLG Saarbrücken bestätigt Teilschmerzensgeld und Haushaltsführungsschadensersatz nach Verkehrsunfall: Ein Urteil mit weitreichenden Auswirkungen. (Symbolfoto: tommaso79 /Shutterstock.com)
Das OLG Saarbrücken hat die Klägerin in ihrem Anspruch auf ein weiteres Teilschmerzensgeld von 5.000 Euro bestätigt. Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin ihren Anspruch zulässigerweise im Wege einer offenen Teilklage geltend gemacht hat. Dies ist möglich, wenn die Möglichkeit weiterer, bereits in der Entwicklung angelegter, aber noch nicht absehbarer Folgen besteht. Das Gericht hat die Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs auf die bereits eingetretenen Verletzungsfolgen beschränkt.
Haushaltsführungsschadensersatz: Die Rolle der MdE
Die Klägerin hat auch einen Haushaltsführungsschadensersatz geltend gemacht, der sich auf eine haushaltsspezifische MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) stützt. Das Gericht hat die Beklagte verurteilt, an die Klägerin ab dem 1. Juli 2022 bis einschließlich 30. September 2037 vierteljährlich im Voraus 405 Euro pro Quartal zu zahlen.
Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten und Zinsen
Neben dem Schmerzensgeld und dem Haushaltsführungsschadensersatz hat das Gericht die Beklagte auch zur Zahlung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 Euro nebst Zinsen verurteilt. Dies zeigt, dass die Klägerin in mehreren Punkten erfolgreich war.
Kosten des Rechtsstreits: Aufteilung z[…]