Berufsunfähigkeitsversicherung und Selbständige: LG München klärt, wann eine „betrieblich sinnvolle Umorganisation“ zumutbar ist
Das Landgericht München hat in einem bemerkenswerten Fall entschieden, der die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige betrifft. Im Kern ging es um die Frage, ob ein Selbständiger, der gesundheitliche Einschränkungen erleidet, eine „betrieblich sinnvolle Umorganisation“ durchführen kann, um weiterhin arbeiten zu können. Das Gericht hat klargestellt, dass eine solche Umorganisation nicht immer zumutbar ist, insbesondere wenn sie den Selbständigen zwingen würde, wesentliche Teile seiner Arbeit an einen neu einzustellenden Mitarbeiter zu übertragen.
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Die Zumutbarkeit der betrieblichen Umorganisation
Das Gericht hat die Berufung der Versicherungsgesellschaft zurückgewiesen und die Klägerin, die Selbständige ist, im Wesentlichen unterstützt. Die Klägerin hatte Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beantragt, da sie aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr in der Lage war, ihre bisherige Tätigkeit auszuüben. Die Versicherung argumentierte, dass die Klägerin ihren Betrieb umorganisieren könnte, um weiterhin arbeiten zu können. Das Gericht wies dieses Argument zurück und stellte fest, dass eine „betrieblich sinnvolle Umorganisation“ nicht zumutbar ist, wenn der Selbständige dadurch wesentliche Teile seiner Arbeit abgeben müsste.
Die finanziellen Aspekte des Urteils
Die Klägerin erhielt eine Zahlung von 181.724,05 € sowie eine monatliche Rente von 2.892,16 € aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Darüber hinaus wurde die Versicherung verpflichtet, die Klägerin von ihrer Beitragszahlungspflicht zu befreien und die Berufsunfähigkeitsrente bei Erwirtschaftung von Überschüssen zu erhöhen. Die Versicherung muss auch die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Klägerin in Höhe von 3.509,19 € übernehmen.
Die Bedeutung für Selbständige
Dieses Urteil ist besonders relevant für Selbständige, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Es legt nahe, dass Versicherungen nicht einfach argumentieren können, dass eine betriebliche Umorganisation immer möglich und zumutbar ist. Stattdessen müssen sie die individuellen Umstände des Versicherten berücksichtigen, insbesondere wenn die Umorganisation dazu führen würde, dass der Selbständige wesentliche Teile seiner Arbeit[…]