Leistungsfreiheit in der Vollkaskoversicherung: OLG Brandenburg klärt Streit um Obliegenheitsverletzungen und Schadensanzeige
In einem komplexen Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg entschieden, dass die Berufung der Beklagten, einer Versicherungsgesellschaft, gegen ein Urteil des Landgerichts Cottbus zurückgewiesen wird. Der Fall drehte sich um die Leistungsfreiheit der Versicherung aufgrund von angeblichen Obliegenheitsverletzungen des Klägers. Der Kläger hatte nach einem Autounfall in Polen, bei dem sein Fahrzeug vollständig zerstört wurde, von der Versicherung eine Zahlung von 13.545,00 € gefordert. Die Versicherung argumentierte, dass der Kläger falsche Angaben in der Schadensanzeige gemacht habe und deshalb leistungsfrei sei.
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Die Berufungsbegründung und ihre Schwächen
OLG Brandenburg entscheidet: Keine Leistungsfreiheit für Versicherung trotz behaupteter Obliegenheitsverletzungen. Glaubwürdige Zeugenaussagen und Beweise entscheiden den Fall (Symbolfoto: pfalztv /Shutterstock.com)
Die Beklagte stützte ihre Berufung darauf, dass das Landgericht zu Unrecht eine Leistungsfreiheit ihrerseits wegen Obliegenheitsverletzungen verneint habe. Sie behauptete, der Kläger habe in der Schadensanzeige falsche Angaben zu Vorschäden gemacht. Das OLG Brandenburg fand jedoch, dass die Berufung keinen Erfolg hat. Es wurde klargestellt, dass die Berufungsbegründung den Anforderungen des § 520 Abs. 3 ZPO genügt, aber in der Sache nicht überzeugt.
Glaubwürdige Zeugenaussagen stützen den Kläger
Zwei Zeugen bestätigten glaubhaft den Unfallhergang und die Zerstörung des Fahrzeugs des Klägers. Ein polnischer Polizist und der Fahrer des Lkw, mit dem der Kläger kollidiert war, lieferten detaillierte Schilderungen des Ereignisses. Ihre Aussagen wurden durch amtliche Bestätigungen und interne Einsatztagebücher der Feuerwehr gestützt. Diese Beweislage überzeugte das Gericht davon, dass der Kläger einen Anspruch auf die geforderte Zahlung hat.
Unstimmigkeiten im Gutachten der Beklagten
Die Versicherung hatte ein Privatgutachten vorgelegt, das je[…]