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Testierfähigkeit eines an Parkinson erkrankten Erblassers

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Testierwillen und Parkinson: Ein ungewöhnliches Testament auf der Rückseite eines Speiseplans
In einem bemerkenswerten Fall hat das Kammergericht Berlin (KG Berlin, Az.: 6 W 48/22) am 9. Mai 2023 entschieden, dass die Wahl eines unüblichen Schriftträgers, in diesem Fall die Rückseite eines Ausdrucks eines Speiseplans eines Cafés, nicht ausschlaggebend für die Gültigkeit eines Testaments ist. Der Fall wirft interessante Fragen zur Testierfähigkeit und zur Wahl des Schriftträgers auf, insbesondere im Kontext einer Parkinson-Erkrankung des Erblassers.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 6 W 48/22 >>>

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Die Wahl des Schriftträgers und Testierwillen
(Symbolfoto: Ground Picture /Shutterstock.com)

Das Gericht stellte klar, dass die Wahl des Schriftträgers nicht entscheidend ist, solange dieser zur Fixierung der Schriftzüge geeignet ist. Es ging vielmehr darum, ob der Erblasser tatsächlich den Willen hatte, eine letztwillige Verfügung zu treffen. Die inhaltliche Gestaltung und Ausdrucksform des Testaments können in diesem Zusammenhang als Indikatoren für den Testierwillen dienen.
Parkinson-Erkrankung und freie Willensbestimmung
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Urteils war die Frage, ob die Parkinson-Erkrankung des Erblassers seine Testierfähigkeit beeinträchtigt hat. Das Gericht entschied, dass eine Parkinson-Erkrankung nicht automatisch eine Einschränkung der freien Willensbestimmung mit sich bringt. Diese kann nur dann angenommen werden, wenn sie sich aufgrund der konkret feststellbaren Symptomatik im Verhalten des Erblassers manifestiert hätte.
Der Streit um den Erbschein
Der Erblasser hatte ursprünglich ein notarielles Testament erstellt, in dem er seine Ehefrau als Alleinerbin und die Beschwerdeführerin als Schlusserbin eingesetzt hatte. Später verfasste er jedoch ein handschriftliches Testament, in dem er seinen Nachbarn als Alleinerben bestimmte. Dies führte zu einem Rechtsstreit, in dem die Beschwerdeführerin die Gültigkeit des handschriftlichen Testaments in Frage stellte. Sie argumentierte unter anderem mit der Parkinson-Erkrankung des Erblassers.
Beweisaufnahme und Sachverständigengutachten
Das Ge[…]


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