Videoaufzeichnung als Beweismittel: Datenschutz trifft auf Rechtspflege
In einem kürzlich ergangenen Urteil wurde die Frage behandelt, ob eine Videoaufzeichnung eines Tankstellenbetreibers als Beweismittel in einem Verkehrsunfallfall verwertbar ist. Dabei kollidierten datenschutzrechtliche Bedenken mit dem Interesse an einer materiell-rechtlichen Entscheidung.
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Datenschutz vs. Beweisinteresse
Videoaufzeichnung als Beweismittel: Datenschutz und Rechtspflege kollidieren in Verkehrsunfallfall. (Symbolfoto: Julian Hopff /Shutterstock.com)
Der Kläger forderte Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall. Er argumentierte, dass die Beklagte den Unfall überwiegend verschuldet habe. Als Beweismittel führte er eine Videoaufzeichnung des Tankstellenbetreibers an. Er war der Meinung, dass seine Interessen an einer gerechten Entscheidung die datenschutzrechtlichen Bedenken überwiegen würden.
Rechtliche Bewertung der Videoaufzeichnung
Die ZPO regelt nicht ausdrücklich die Verwertung unzulässig erlangter Beweismittel. Auch das Bundesdatenschutzgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention bieten hierzu keine klaren Vorgaben. Das Gericht musste daher abwägen: Einerseits das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen und andererseits das Interesse an einer funktionstüchtigen Rechtspflege und einer materiell richtigen Entscheidung.
Abwägung der Interessen
Das Gericht stellte fest, dass die Videoüberwachung mit Aufzeichnungsfunktion grundsätzlich in das Persönlichkeitsrecht eingreifen kann. Jedoch wurde in diesem Fall die Sozialsphäre der Beklagten betroffen, da der Unfall auf einem Tankstellengelände stattfand, auf das sie sich freiwillig begeben hatte. Zudem war zu berücksichtigen, dass Tankstellen häufig überwacht werden, um Tankbetrug zu verhindern. Unter diesen Umständen hielt das Gericht die Verwertung der Videoaufzeichnung für angebracht.
Ergebnis der Beweisaufnahme
Nach Auswertung aller Beweise und Zeugenaussagen kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Kläger voll haftet. Es wurde fes[…]