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Pauschalreisevertrag – Minderungs- und Schadensersatzanspruch bei Bettwanzenbissen

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Pauschalreise und Bettwanzen: Rechtsanspruch bei Ungeziefer im Hotelzimmer
Bei Pauschalreisen kann es vorkommen, dass Reisende unangenehme Überraschungen erleben. Ein solcher Fall wurde vor dem Landgericht verhandelt, bei dem es um Bettwanzenbisse während einer Reise ging.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 U 73/19 >>>

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Die Klage und ihre Ablehnung
Ein Kläger behauptete, während seiner Pauschalreise von Bettwanzen gebissen worden zu sein. Er legte Lichtbilder und einen ärztlichen Befund vor, um seine Behauptungen zu stützen. Das Landgericht schloss sich jedoch der Argumentation der Beklagten an und wies die Klage zurück. Es war der Ansicht, dass die vorgelegten Beweise nicht ausreichten, um ein medizinisches Gutachten einzuholen.
Die Symptome und ihre typische Entwicklung
Bettwanzenbisse haben eine charakteristische Entwicklung. Zunächst zeigen sich Rötungen und ein leichter Juckreiz, der sich mit der Zeit verschlimmert und zu starken Hautreaktionen führen kann. Dies liegt daran, dass Bettwanzen beim Beißen einen Stoff injizieren, der eine Reaktion im Hautgewebe verursacht. Obwohl die Reaktionszeit von Person zu Person variiert, vergehen in der Regel einige Tage, bis die Symptome vollständig auftreten.
Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten
Ein Zeuge bestätigte, dass die Reaktion auf Bettwanzenbisse von Mensch zu Mensch unterschiedlich ist. Ein Sachverständiger erklärte, dass ein sicherer Beweis für Bettwanzenbisse nur dann erbracht werden kann, wenn das Ungeziefer im betroffenen Bett gefunden wird. Im vorliegenden Fall konnte dies jedoch nicht festgestellt werden. Trotzdem schloss der Sachverständige andere mögliche Ursachen für die Beschwerden des Klägers und seiner Ehefrau mit hoher Wahrscheinlichkeit aus.
Die rechtliche Bewertung
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Kläger und seine Ehefrau höchstwahrscheinlich von Bettwanzen gebissen wurden. Bei der Beurteilung eines Falles muss das Gericht überzeugt sein, dass eine Tatsache mit hoher Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann. Es ist nicht notwendig, absolute Gewissheit zu haben, sondern nur eine Überzeugung, die für das praktische Leben ausreichend ist. Im Falle eines Bettwanzenbefalls muss der Reiseveranstalter nachweisen, dass er alle notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um solche Vorfälle zu verhindern.
Schlussbemerkungen
Der Fall zeigt, wie komplex rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Reisemängeln […]


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