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Rechtsanwälte Kotz GbR

Treuegeld – Änderung einer betrieblichen Übung

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LArbG Berlin-Brandenburg
Az: 18 Sa 665/09
Urteil vom 17.09.2009
Vorinstanz: ArbG Neuruppin, 24.02.2009, Az: 4 Ca 1064/08
Nachinstanz: BAG, Az: 10 AZR 672/09

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 24. Februar 2009 – 4 Ca 1064/08 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte zur Zahlung von Treuegeld für das Jahr 2008 sowie darüber, ob sie auch künftig zur Zahlung von Treuegeld verpflichtet ist.
Die Klägerin ist im Betrieb der Beklagten in Hennigsdorf seit 1966 beschäftigt.
1994 übersandte die damalige Muttergesellschaft der Rechtsvorgängerin der Beklagten eine Musterbetriebsordnung mit der Maßgabe, in ihren Betrieben entsprechende Betriebsvereinbarungen abzuschließen. Der Betriebsrat des Betriebes Hennigsdorf unterzeichnete die ihm angebotene Betriebsvereinbarung nicht. Gleichwohl gewährten sowohl ihre Rechtsvorgängerinnen als auch die Beklagte den Arbeitnehmern des Betriebes Hennigsdorf Leistungen, die den Regelungen der Musterbetriebsordnung entsprachen, u. a. ein mit der Abrechnung für den Monat Mai zu zahlendes Treuegeld und zum 25., 40. und 50. Betriebsjubiläum jeweils ein Jubiläumsgeld.
Im Januar 2002 schloss die jetzige Beklagte mit dem Betriebsrat Hennigsdorf die Betriebsvereinbarung Nr. 86.1 „Rundungen auf glatte Euro-Beträge“, in der unter Ziffer 3.5 „Treuegeld“ festgelegt ist, dass im Mai des Jahres die Einmalbeträge bei 20 – 24 Dienstjahren 60,00 EUR, bei 26 – 39 Dienstjahren 200,00 EUR und bei 41 Dienstjahren aufwärts 300,00 EUR betragen.
Im Juni 2003 schrieb die Beklagte an den Betriebsratsvorsitzenden:
„Kündigung der A.-Betriebsordnung
Die unterschiedlichen Regelungen unserer freiwilligen Sozialleistungen führen in ihrer kaum noch zu überblickenden Vielfalt zu einer nicht mehr hinnehmbaren Ungleichbehandlung unserer Mitarbeiter an den B. Standorten. Es ist das erklärte Ziel von B., ein Sozialleistungssystem zu installieren, welches den Anforderungen der heutigen Arbeitswelt und den Bedürfnissen der Mitarbeiter besser Rechnung trägt. Aus diesem Gru[…]


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