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Rechtsanwälte Kotz GbR

Einwilligungsersetzung Kindsvaters zur Einbenennung des Kindes

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Einwilligungsersatz bei Namensänderung des Kindes: Ein Dilemma zwischen Kindeswohl und elterlichem Recht
Ein aktueller Fall, der vor dem OLG Frankfurt verhandelt wurde, wirft ein Schlaglicht auf die komplexe Thematik der Namensänderung von Kindern nach einer Scheidung. Im Kern geht es darum, ob und unter welchen Umständen die Einwilligung eines Elternteils zur Namensänderung seines Kindes ersetzt werden kann.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 WF 51/21 >>>

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Die Hintergründe des Falles
Die Mutter des Kindes heiratete 2018 und nahm den Namen ihres neuen Ehemanns an. Ihre Tochter, die im selben Jahr geboren wurde, erhielt ebenfalls diesen Nachnamen. Der leibliche Vater des Kindes, von dem die Mutter getrennt lebt, hat seit drei Jahren keinen Kontakt mehr zu seinem Kind und hat sich auch nicht an relevanten gerichtlichen Verfahren beteiligt. Die Mutter argumentierte, dass die Namensdifferenz zwischen ihr, ihrer Tochter und dem leiblichenVater eine erhebliche Belastung für das Kind darstelle.
Die Entscheidung des Amtsgerichts
Das Amtsgericht wies den Antrag der Mutter auf Namensänderung zurück. Es argumentierte, dass eine Namensänderung nur in Ausnahmefällen und nach sorgfältiger Abwägung der Interessen aller Beteiligten vorgenommen werden sollte. Die Trennung des Namensbandes sollte nur dann erfolgen, wenn sie aus Gründen des Kindeswohls unbedingt erforderlich ist.
Die Beschwerde und die Argumente der Mutter
Die Mutter legte gegen den Beschluss des Amtsgerichts Beschwerde ein und strebte weiterhin die Ersetzung der Einwilligung des Kindesvaters an. Sie argumentierte, dass der Wunsch des Kindes nach einer Namensänderung nicht ignoriert werden sollte. Bei seiner gerichtlichen Anhörung äußerte das Kind den Wunsch, den gleichen Nachnamen wie seine Mutter und sein jüngeres Geschwisterkind zu tragen.
Die Rolle des Kindeswohls
In der juristischen Debatte spielt das Kindeswohl eine zentrale Rolle. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit betont, dass die Kontinuität der Namensführung für das Kindeswohl von Bedeutung ist. Allerdings hat sich die gesellschaftliche Bedeutung von Nachnamen im Laufe der Zeit gewandelt. Heute sind andere Faktoren, wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht und natürlich das Kindeswohl, entscheidend.

Das vorliegende Urteil
Das Urteil des OLG Frankfurt
Das OLG Frankfurt entschied, dass die[…]


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